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1 (1878) Allgemeine Geschichte des Geschlechts von Schwerin
Entstehung
Seite
102
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Was oben über die Verschiedenheit der Wappen und Siegel einzelner Linien innerhalb derselben Fa-milie allgemein bemerkt worden, zeigt sich auch bei dem Geschlecht von Schwerin; nicht nur die Siegel derMeklenburgischen Linie an sich sind andere als die der Pommerschen Linien, sondern auch innerhalb derersteren haben die Parchim'sche und die Bützow'sche Linie verschiedene Siegel 1 '. Diese Bemerkung beziehtsich indessen nur auf das eigentliche Wappenbild, nicht auf die für die Sache unwesentliche Form desSchildes; letztere ist vielmehr bei den Siegeln der Meklenburgischen Linie dieselbe wie bei vielen Siegeln derPommerschen Linien, nämlich ein Schild mit gebogenen, unten in eine Spitze sich vereinigenden Seitenund dadurch dreieckig sich gestaltend (vgl. z. B. Siegeltafel I No. 1, 2, 4, 10); eine andere Gattung derSchildesform bei den Schwerin'schen Siegeln der Pommerschen Linien ist die rechtwinklig vierseitige miteinem nur durch Abrundung der unteren Ecken bogenförmig gemachten, zuweilen mehr oder minder in eineSpitze auslaufenden Rande (z. B. Siegel 24, 28, 32, 39, 43, 47); noch andere Schilde haben ausgeschweifte,mit mancherlei Einschnitten oder Verzierungen versehene Bänder (vgl. Siegeltaf. III); ein Schild von 1431(No. 33) ist oval, ein Schild von 1417 (No. 25) hat noch einen besonderen kreisrunden Rand, ein Siegelvon 1443 (No. 37) ist ganz ohne Schild.

1. Die Siegel der Meklenburgischen Linie.

Das Wappenbild des Siegels der Parchim'schen (Unter-) Linie besteht im 14. Jahrhundert in einemArm, welcher einen Ring emporhält, im 15. Jahrhundert in zwei Armen, welche zusammen einenRing in die Höhe halten. Das früheste Siegel der ersteren Art, von dessen Existenz wir wissen, ge-hört Otto von Schwerin (Taf. I. 15) an und hängt an einer im Schwedischen Reichsarchive aufbewahrtenUrkunde vom 31. Juli 1329. Dass dasselbe nur einen Arm zeigt, geht aus einer Bemerkung zu dem Ab-druck hervor, welchem unsere Mittheilung der Urkunde 2 ' entnommen ist. Zwei weitere Siegel derselbenGattung führten Ottos Bruder Johann von Schwerin (Taf. I. 14) im Jahre 1343 3 'und Ottos Sohn, ebenfallsOtto mit Vornamen (Taf. I. 19), im Jahre 1353 4 >(vgl. Siegel 1 und 2); doch unterscheiden sich beide voneinander dadurch, dass das Wappenbild des ersteren einen nackten, das des zweiten einen halbbekleidetenringhaltenden Arm zeigt. Auch hat das Siegel Johanns eine kreisrunde Form und ist der Schild, soweit ihnnicht das Wappenbild einnimmt, mit sich kreuzenden schräglinken und schrägrechten Strichen bedeckt; dasSiegel Ottos dagegen ist dreieckig mit gebogenen Seiten und der Schild frei von jeder Verzierung. EinemSiegel mit zwei einen Ring haltenden Armen begegnen wir nur einmal und zwar bei Otto von Schwerin(Taf. I. 29), dem Enkel des zuletzt Genannten, im Jahre 1434 5 '.

Die Familie von Oertzen hat seit der ältesten Zeit (1311) dasselbe Siegelzeichen: zwei Arme, welcheeinen Ring halten; in einem vereinzelten Falle, bei Matthias von Oertzen 1514, auch nur einen Arm mitRing. Lisch 6 ' ist gewiss im Recht, wenn er dessenungeachtet eine Stammesverwandtschaft zwischen den Fa-milien von Schwerin und von Oertzen nicht gelten lassen will, und namentlich aus dem Grunde, weil dievon Oertzen wendischer Herkunft seien.

Uebrigens ergiebt sich aus der wechselnden Zahl der Arme in den Siegeln beider Familien, dass derRing allein das Wesentliche des Wappenbildes ist. Ob derselbe als ein Zeichen erster (deutscher) Be-lehnung anzusehen sei, wie Lisch in Betreff des Geschlechts von Oertzen vermuthet, lassen wir dahin ge-stellt. Die Wappenzeichen der Geschlechter erklären zu wollen, ist stets ein missliches und in der Regelfruchtloses Bemühen gewesen; wir begnügen uns daher, in dem vorliegenden Falle darauf hinzudeuten, dassman den ringhaltenden Arm früh mit der Grafschaft Schwerin in Verbindung gebracht hat, dass der-selbe das Wappen der Meklenburgischen Stadt Fürstenberg bildet, vielleicht als solches um das Jahr 1488für Stargard in das herzoglich Meklenburgische Siegel kam", und dass auch das grosse Preussische Staats-wappen im 45. Felde einen ringhaltenden Arm zeigt, wie Bernd sagt 8 ', von der Grafschaft Schwerin.

In der Bützow'schen (Unter-) Linie begegnen wir zwei nicht nur von den vorigen, sondern auchunter sich ganz verschiedenen Siegeln. Das eine, welches ausschliesslich bei Alexander von Schwerin (Taf I. 9)angetroffen wird, ist schildförmig und zeigt lediglich einen vorwärts- gekehrten Helm vor einer vier-seitigen Decke, welche mit 5 Federbüschen umher besteckt ist (Siegel 4). Da dieses Siegel schon an Ur-kunden 9 'von 1302 und 1318 erscheint, ist es das älteste uns bekannt gewordene Siegel des Geschlechts von

1) Die in den nachfolgenden Bemerkungen über die Siegel gebrauchten Zahlen entsprechen der Numerirung der Schwerin'-

schen Siegel auf den dem Urkundenbuche beigegebenen 3 Siegeltafeln. 2) Vgl. U. B. I. 66 S. 30 Anm. 1. 3) Siehe U. B.

I. 68. 4) Siehe U. B. I. 72. 5) Siehe U. B. I. 89. 6) Vgl. dessen Gesch. des Geschl. v. Oertzen Th. I A.

S. 1321. 7) Lisch, a. a. 0. S. 20. 8) Vgl. dessenHauptstücke der Wappenwissenschaft" Abth. 2 S. 497 und Taf. 19.

9) Vgl. U. B. I. 56 und 59.