von Schwerin zurückgegeben. Strippow ist von da ab auch fernerhin mit den Spantekower Gütern vereinigtgeblieben und kam demgemäss mit denselben, als die Familie von Schwerin deren Verkauf an einen Mit-besitzer beschlossen hatte, 1873 an den Grafen Friedrich von Schwerin auf Bohrau aus der Linie Willmers-dorf (Taf. XIY. 28) und von diesem 1875 an den gegenwärtigen Besitzer, den Grafen Albert von Zieten-Schwerin aus der Linie Rehberg (Taf. XXI. 25) 1) . Demselben gehören indessen als Grundherrn von Strippownur die Dorfstrassen, die Plätze mit dem Auenrecht und das Patronat über Kirche und Schule.
Strippow ist zur Kirche in Spantekow eingepfarrt.
Werder in Pommern, Kr. Demmin, ein Lehn-Rittergut und als Nebengut von Wodarg zu betrachten,kam mit diesem 1870 in den Besitz des Grafen Albert von Zieten-Schwerin (Taf. XXI. 25). — SieheWodarg.
Die Kirche zu Werder ist eine Mutterkirche. Das Areal beträgt 767 h 42 a 95 qm (3005 Morg.136 DR.).
Wodarg in Pommern, Kr. Demmin, ein Lehn-Rittergut, erscheint mit Werder 1480 zum ersten Malein Beziehungen zum Geschlecht von Schwerin; damals gehörten Wodarg, Werder, Kossin (= Kessin) undKonerow, jedes zur Hälfte, zu den Lehngütern des Arnd Yederow, auf welche Herzog Bogislaw X. in demgenannten Jahre seinem Vogt zu Uckermünde, Joachim von Schwerin aus der älteren Alwigshagen'schen Linie(Taf. Y. 56), wegen mancherlei Dienste die Anwartschaft ertheilte. Joachims Neffen jedoch, Gerd und Clausvon Schwerin (Taf. Y. 63 und 64), auf welche dieses Angefälle durch Erbschaft übergegangen, überliessendasselbe 1508 dem Herzoge gegen das Metzdorf sehe Gut Lubbin, einen von Lepel'schen Hof nebst 4 Hufen zuBauer und 500 Mark baaren Geldes 2 '. Ebenso vertauschte Ulrich von Schwerin von der Linie Putzar(Taf. VIII. 5) einen ihm zustehenden Antheil an Wodarg 1554 an den Herzog Philipp gegen eine Hufezu Bartow 3) . Die andere Hälfte der genannten Lehngüter war in den Händen der Familie von Walslebenund blieb bei derselben mindestens drei Jahrhunderte. Durch Vergleich vom 13. April 1750 überliess KönigFriedrich II. von Preussen der Familie von Walsleben auch die vorerwähnte landesherrliche, von dem Ge-schlecht von Schwerin herstammende Hälfte an Wodarg und Werder gegen deren Dorf Kessin, und be-sassen nunmehr die von Walsleben ganz Wodarg und ganz Werder. Durch Contract vom 11. Juni 1762aber kamen beide Güter für 90,000 Thlr. an die (im Jahre 1768 geadelte) Familie von Meyen und wurdenmittelst Lehnbriefes vom 16. Octb. 1795 dem Rittmeister Carl Bleichert Ernst von Meyen als ein neuesMannlehn verliehen 4 '. Am 11. Juni 1870 kaufte die Güter Wodarg und Werder nebst einem Bauernhofe zuWerder von der Familie von Meyen der Graf Albert Julius von Zieten-Schwerin aus der Linie Rehberg(Taf. XXI. 25), welcher sie noch heute inne hat 5 '.
Die Kirche von Wodarg ist Filial von Werder. Die Grösse des Gutes beträgt 1152h 64 a 21 qm(4514 Morg. 90 0R.).
Wustrau in der Provinz Brandenburg, Kr. Ruppin, bei Neu-Ruppin an der Südspitze des RuppinerSees belegen, bestand bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts aus 3 Rittergütern, deren eins der Familie vonZieten, die beiden anderen der Familie von Dossow gehörten. Durch Ankauf der beiden letzteren brachteder bekannte Husaren-General Hans Joachim von Zieten 1766 ganz Wustrau an seine Familie; doch starbseine (die Wustrauer) Linie schon mit seinem Sohne, dem 1840 in den Grafenstand erhobenen Preuss. Ritt-meister und Landrath a. D. Friedrich Christian Ludwig Emilius von Zieten, am 29. Juni 1854 aus. Dieserwar unvermählt geblieben und hinterliess das von ihm gestiftete Majorat Wustrau nebst dem zugehörigenVorwerk Albertinenhof seiner Nichte Caroline Albertine Luise von Zieten, Tochter seiner Schwester Albertine(vermählten von Zieten) und Gemahlin des (nachmaligen) Landschaftsraths Wilhelm Ludwig von Schwerin ausder Linie Rehberg (Taf. XXI. 19).
Nach der für das Majorat vorgeschriebenen Successions-Ordnung hatte Wilhelm Ludwig von Schwerin dasRecht, das Majorat seinem ältesten Sohne Henning (No. 22) nach erreichtem 30. Lebensjahr abzutreten; er thatdies am 1. Juli 1858 6 '; doch Henning starb schon wenige Wochen nachher, am 10. August desselbenJahres. Ihm folgte im Besitz des Majorats Wustrau mit Albertinenhof sein jüngerer Bruder Albert Juliusvon Schwerin (No. 25), welcher in dieser Eigenschaft als Majoratsherr auf Wustrau sowie auch seine männ-liche Descendenz nach dem Rechte der Erstgeburt am 14. Sptb. 1859 unter dem Namen „von Zieten-Schwerin" in den Preussischen Grafenstand erhoben worden ist 7 '.
Wustrau hat eine eigene Kirche, in welche das Fischerdorf Alt-Friesack eingepfarrt ist. Auf demRasenplatz, welcher die Kirche umgiebt, in einiger Entfernung vom Grabe des (1786 gestorbenen) Generals
1) Vgl. S. 65. — 2) U. B. II. 376. — Vgl. auch Th. II S. 93 und 95. — 3) Vgl. S. 49 und Th. II S. 157. — 4) Sieho
Berghaus, Landbuch von Pommern Th. II Bd. I S. 141. — 5) Vgl. Th. II S. 372. — 6) Henning ist am 2. Novb. 1827 ge-
boren. — 7) Nachtrag zum U. B. No. 40. — Vgl. Th. II S. 370—372.