Hans Joachim von Zieten, erhebt sich ein hoher, zugespitzter Feldstein mit einer eingelegten Eisenplatte,auf welcher die Worte stehen: Im Jahre 1851 den 23. April stand an dieser Stelle das Blücher'sche Hu-saren-Regiment, um den hier in Gott ruhenden Helden, den berühmten General der Cavallerie und Ahn-herrn aller Husaren, Hans Joachim von Zieten, in Anerkennung seiner hohen Verdienste durch eine feier-liche Parade zu ehren. Ruhe und Friede seiner Asche! Preis und Ehre seinem Namen! Er war undbleibt der Preussen Stolz.
"Wustrau hat zusammen mit Albertinenhof ein Areal von 1660 h 86 a 94 qm (6505 Morg. 9 QK.).
Zur leichteren Uebersicht der gegenwärtigen Besitzungendes Geschlechts von Schwerin schliessenwir noch eine tabellarische Zusammenstellung derselben nach ihren Besitzern innerhalb der einzelnenLinien an. 1 )
Tabellarische Zusammenstellungdes gegenwärtigen Grundbesitzes der Familie von Schwerin.
(1878.)
Art und Zeit der ersten
Art und Zeit
Name der Güter.
Lage.
Grösse.
Erwerbung resp.frühestes Erscheinen
der
des Gutes in der Familie.
letzten Erwerbung.
.Curtshagen .Neuendorf a .
Borg.
Idingstadt
Wiggeby
Linie Curtshagen (Taf. VI A).
Budolf Ludwig Wilhelm von Schwerin (No. 29).
Kgr. Preussen,Prov. Pommern,Kr. Anclam.
832 h 85 a 67 qm282 „ 63 „ 92 „
Gegründet im18. Jahrhundert.Zuerst 1524 erwähnt.
Geerbt 1842.Geerbt 1842.
Sa. 1115 h 49 a 59 qm
Linie Stegeborg (Taf. VI B).
Otto Philipp August Graf von Schwerin (No. 17).
Kgr. Schweden,Prov. Ostgothland,Linköpings Län.
Unbekannt.
Gekauft im Anfangedieses Jahrhunderts.
Geerbt 1848.
Frederic Wilhelm Werner Graf von Schwerin (No. 15).
ebendaselbst.
Unbekannt.
Durch Heiratherworben 1716.
Geerbt 1848.
Marianne Gräfin von Schwerin geb. Gräfin von Schwerin (No. 10. und 18).
ebendaselbst.
Unbekannt.
Gekauft im Anfangedieses Jahrhunderts.
Geerbt 1848.
1) Die Grösse der Besitzungen hier wie in der voraufgehenden Besprechung der Güter ist den verschiedensten Quellenentnommen: handschriftlichen Aufzeichnungen, directen Mittheilungen für den vorliegenden Zweck, Auszügen aus Grundsteuer-Mutterrollen, dem Grossherz. Meklenburg-Strelitzischen Staatskalender und dem Berghaus'schen Landbuch des HerzogsthumsPommern. Bei allem Bemühen, den Umfang der Güter völlig genau zu ermitteln, haben wir doch nicht Gewissheit darüber er-langen können, ob die über die verschiedenen Güter uns vorliegenden Angaben gleich umfassend sind, d. h. überall in gleicherWeise auf Aecker, Gärten, Wiesen, Weiden, Holzungen, Wasser, Hofräume, Wege und Gräben sich erstrecken.
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