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Dietrich von Schwerin am 16. Mai dieses Jahres sich verpflichten, Heinrich Herrn von Meklenburg dafür, dasser sie und ihre Erben für immer in den Schutz Meyenburgs genommen, mit ihrem Schlosse Spantekow be-ständig zu Diensten zu stehen. Dasselbe darf aus der Urkunde 1 ) vom 31. October 1812 gefolgert werden,durch welche Markgraf Waldemar von Brandenburg sich verbindet, dem Herzog Otto von Pommern mit20 Heitern gegen die Ritter Gerd und Heinrich von Schwerin, Hermann von Devven und deren Helfer Bei-stand zu leisten. [jGerhard war der vorgenannte Sohn Werners von Schwerin aus der Linie Spantekow, Heinrich(Taf. Y. 2) war Gerhards Vetter und Sohn Oldags von Schwerin von der Linie Altwigshagen (Taf. V. 1).Gerd und Heinrich würden unmöglich im Verein mit Hermann von Dewen dem Herzoge von Pommern sogefährlich und man darf vielleicht sagen, so überlegen haben sein können, dass er fremde Hülfe anrufenmusste, hätten sie nicht Beide eine starke Burg, Gerhard in Spantekow, Heinrich in Altwigshagen, zum Rück-halt gehabt, welche ebenso zu ihrem und der Ihrigen Schutz gegen des Herzogs Angriffe, wie zu Ausfallen ge-eignet war. Einen Beweis, welche Bedeutung Spantekow als Veste schon im 14. Jahrhundert gehabt habenmuss, liefert auch der Umstand, dass in dem zu Frankfurt a/M. geschlossenen Vertrage vom 14. August 1338,durch welchen Markgraf Otto von Brandenburg und der Herzog Otto von Pommern nebst seinem Sohne sichaussöhnten und der eventuelle Anfall Pommerns an die Mark Brandenburg festgesetzt wurde, der VesteSpantekow namentlich Erwähnung geschieht und für den Fall, dass die Schwerine dieselbe einmal verkaufenwollten, den Pommerschen Herzogen das Vorkaufsrecht vorbehalten wird^J
/_Die gedachten Kämpfe mit dem Herzog Otto, welche vermuthlich mit den damaligen Streitigkeitenzwischen dem Herzoge einerseits und dem Adel und den Städten andererseits überhaupt wegen der Privilegiender Letzteren in Verbindung standen, mögen auch 1315 für den schon erwähnten Entschluss der Brüder Ger-hard, Oldag, Johann und Dietrich von Schwerin, sich mit ihrem Schlosse Spantekow als Vasallen in denSchutz Meklenburgs zu begeben, bestimmend gewesen sein.
Von der Descendenz des jüngsten dieser Brüder, Dietrich, kennen wir nur seinen Sohn Dietrich (Taf. VII.11), welcher in der Mitte des 14. Jahrhunderts lebte und Rathmann und Bürgermeister in Anclam war. DieVererbung Spantekows erfolgte daher ausschliesslich unter den Nachkommen der drei älteren Brüder Gerhard,Oldag und Johann. Gerhards Descendenz, welche etwa seit der Mitte des 15. Jahrhunderts als Linie Iven be-zeichnet wird, erlosch im Mannesstamme 1696 mit Paul Heinrich von Schwerin (Taf. VII. 77); in ihr wird zuletztWolf von Schwerin (Taf. VII. 62) von 1472 ab als wohnhaft und begütert in Spantekow angegeben. Sein Antheilan diesem Gute muss in die Hände seiner Vettern gelangt sein; doch verblieb seinen Nachkommen das An-recht an Spantekow für den Fall des Ablebens seiner Vettern ohne Lehnserben, und machte daher der Letzteder Linie Iven, der genannte Paul Heinrich, auch seine Rechte auf Spantekow geltend, als 1634 nach demTode seines Vetters Vivigenz von Schwerin von der Linie Putzar (Taf. VIII. 53) der Schwedische Graf vonSte enbock auf dia Spantpknw' sfi iw in Gü ter- die-Hfmd .leg te 3 >.
Oldags Descendenz erlosch schon etwa 200 Jahre früher, als die seines Bruders Gerhard, um 1500 mitZabel von Schwerin (Taf. VII. 66); doch verblieb sie bis zu ihrem Erlöschen in dem von Oldag ererbtenSpantekower Besitzantheil. Aus einem versiegelten Briefe 4 ', welchen Zabel von Schwerin am 10. August1494 in einem Rechtsstreite zwischen den Spantekower Vettern und dem Herzoge Bogislaw X. um die Bedeaus den zu Spantekow gehörigen Dörfern vorlegte, erkannte der Herzog als richtig an, dass den Vorelterndieser Schwerine jene Bede für 1025 Mark von der Herrschaft verpfändet worden war, und versprach derenEinlösung. Zugleich erhellt aus demselben Briefe, dass zur Zeit seiner Ausstellung, also etwa im 14. Jahr-hundert, folgende Dörfer zu Spantekow gehörten: Sarnow . Janow. Löwitz. Schmuggernw und D argibe lPl
tTie Descendenz Johanns hat sich bis auf den heutigen Tag erhalten und kamen bei dieser daher diesämmtlichen Spantekow'schen Güter schliesslich zusammen. Dieselbe theilte sich indessen im 15. Jahrhun-dert in zwei besondere Linien, die Linie der Bönen (Taf. IX) und die Linie Putzar (Taf. VIII), jene imAnfange des Jahrhunderts mit Hans von Schwerin zubenannt Bone (Taf. VII. 44 und Taf. IX. 1), diese inder nächst späteren Generation um die Mitte des Jahrhunderts mit Ulrich von Schwerin (Taf. VII. 85 undTaf. VIII. 1) beginnend. Demgemäss theilte sich auch die Spantekower Begüterung. Dadurch jedoch, dassder Enkel des Stifters der Linie der Bönen, ebenfalls Hans mit Vornamen (Taf. IX. 5), den an ihn ver-erbten Antheil seiner Linie an den Spantekower Gütern, wie es scheint, seinem Vetter Henning von derPutzarer Linie (Taf. VIII. 2) gegen 9 Hufen in Wittstock überliess 6 ', wurde der gesammte SpantekowerBesitz in der Linie Putzar vereinigt.
Die Brüder Hans und Ulrich von dieser Linie (Taf. VIII. 4 und 5), die Enkel des Stifters der-se lben, besassen längere Zeit die Spantekower Güter gemeinschaftlich; dann aber und zwar sicher vor
1) U. B. II. 60. — 2) U. B. II. 114. — 3) Siehe S. 58: „Der Rechtsstreit um Spantekow". — Vgl. auch Th. II S. 146.
— 4) U. B. II. 406. — 5) Vgl. Th. II S. 142 und 143. - 6) Vgl. ebend. S. 187 und Anm. 9.