Hand der Gläubiger an Philipp Julius von Schwerin von der jüngeren Linie Altwigshagen (Taf. XVII. 12)gelangt. Derjenige Zweig dieser Linie, welcher von Philipp Julius begründet worden, nennt sich Linie Reh-berg (Taf. XXI) nach diesem Gute. Da Lantzkron zur Zeit, als Philipp Julius die Güter übernahm, nichtmehr bewohnbar war, erbaute sich derselbe sogleich 1699 ein Wohnhaus in Rehberg, welches aber schon1740 sein Sohn Friedrich Julius (No. 3) gänzlich umbaute. Carl von Schwerin (No. 15), der Enkel vonFriedrich Julius, veräusserte zwar 1810 das Gut Rehberg für 45,000 Thlr., kaufte es aber 1814 für35,000 Thlr. zurück; 1824 trat er es seinem Sohne Wilhelm Ludwig (No. 19) ab, während er die übrigenLantzkron'schen Güter demselben 1828 übergab. Von Wilhelm von Schwerin erbte Rehberg im Jahre 1865dessen Sohn Albert Julius (No. 25), welcher es auch heute noch besitzt und dem im Jahre 1869 errichtetenvon Schwerin-Janow'schen Familien-Fideicommiss einverleibt hat 1 '.
Rehberg, welches vordem eine Kapelle hatte, ist zur Kirche von Iven eingepfarrt. Das Gut hat einAreal von 498 h 20 a 02 qm (1951 Morg. 50 QR.).
I fSpaniekowl („Spantecove") in Pommern, Kr. Anclam, der Mittelpunkt des Spantekower Gütercom-plexes, /welcher zugleich auch der Spantekower Linie den Namen gabj ist die geschichtlich denkwürdigsteder Schwerin'schen Besitzungen ebenso als uralter Stammsitz der ausgebreitetsten unter den ursprüng-lichen drei Pommerschen Linien des Geschlechts, wie wegen der Bedeutung, welche dieselbe in denPommerschen Kämpfen der verschiedenen Jahrhunderte als starke Veste theils selbst gehabt, theils ihrenBesitzern verliehen hat, wie endlich wegen des langjährigen um Spantekow geführten Rechtsstreites. DieGeschicke Spantekows und des Geschlechts von Schwerin sind seit sechs Jahrhunderten so innig mit einanderverflochtenem die Erhaltung Spantekows hat das Geschlecht von Schwerin wiederholt mit eiserner Wehrwie mit den Waffen des Geistes so einmüthig und so heldenmüthig gestritten, dass kein Zweifel besteht, diePietät gegen die Vorfahren werde sich in den späteren Generationen nicht minder lebendig erhalten, wie in dergegenwärtigen, und werde nicht dulden, dass Spantekow der Familie verloren gehe, so lange noch von dennun dreihundertjährigen ehrwürdigen Resten des Baues, zu dessen Errichtung einer ihrer würdigsten Ahnen,der Grosshofmeister Ulrich von Schwerin (Taf. VIII. 5), um seiner Nachkommen willen noch im vorgerücktenLebensalter Gut und Kraft einsetzte, ein Stein auf dem anderen ruI^Q
fWann und unter welchen Umständen der Stifter der Spantekower Linie Werner von Schwerin (Taf. VII. 1),nachdem er um die Mitte des 13. Jahrhunderts mit seinen Brüdern Gerhard (Taf. II. 2) und Oldag (Taf. V. 1)von Meklenburg aus in Pommern eingewandert war und mit Oldag um 1258 von der Insel Usedom zu-nächst nach Anclam sich gewendet hatte, in den Besitz Spantekows gelangt ist, ob er dasselbe erworbenoder erst begründet und ob er im ersteren Falle eine Burg daselbst bereits vorgefunden oder erst erbaut hat,darüber liegen urkundliche Zeugnisse nicht vor; doch dass überhaupt schon dieser Werner von Schwerin Spante-kow besessen hat, darf deshalb vorausgesetzt werden, weil seine vier Söhne (Taf. VII. 2—öjjim Jahre 1315diese Begüterung gemeinschaftlich d. h. doch wohl als gemeinsames väterliches Erbe inne hatten 2 ',und wenn, wie gleich näher angegeben werden wird, diese Söhne in dem genannten Jahre bereits über einSchloss in Spantekow verfügten, so wird auch ihr Vater dasselbe schon besessen haben oder wenigstensbald nach seiner Ansiedelung in Spantekow zu des sen Erbauung geschritten sein.
JTBer auch soviel steht urkundlich fest, ' das^ Spajitekow als Ort im Jahre 1275 bereits bestanden hat;CTenn unter den Zeugen, welche am 31. März dieses Jahres bekräftigen, dass Herzog Barnim der StadtAnclam den Erwerb des Dorfes Tuchow von den Gebrüdern Zagenz bestätigt habe, erscheint auch ein Eberhardvon Spantekow 3 '. Es ist dies überhaupt die früheste Urkunde, welche Spantekow nennt; wir haben sie imOriginal zu Anclam eingesehen. Eberhard von Spantekow ist in derselben einer derjenigen Zeugen, welcheSeitens der Stadt Anclam den erwähnten Vorgang bescheinigen; er wird daher als ein Bürger dieser Stadtanzusehen sein. Gleichwohl bleibt es zweifelhaft, ob mit dem Zusatz von Spantekow nur seine Herkunft ausSpantekow bezeichnet werden soll, oder ob mit demselben bereits der Familienname Eberhards ausgesprochenwerde in der Weise, dass Eberhard (oder auch schon seine Vorfahren) Spantekow besessen, von diesemWohnsitz nach damals allgemeinem Gebrauch sich benannt, späterhin die Begüterung verkauft und in Folgedessen, ebenfalls nach damaliger, auch bei dem Geschlecht von Schwerin 4 ' nicht seltener Gewohnheit, in derbenachbarten Stadt Anclam als Bürger sich niedergelassen habe. Im letzteren Falle wäre es höchst wahr-scheinlich, dass Werner von Schwerin der Käufer gewesen und also zwischen 1258 und 1275 Spantekowentweder von diesem Eberhard von Spantekow selbst oder schon von einem seiner Vorfahren erworben haböjf*Dass Spantekow bereits im Anfange des 14. Jahrhunderts befestigt gewesen, erhellt aus dem schonoben erwähnten Documenta von 1315, durch welches die vier Söhne Werners: Gerhard, Oldag, Johann und
1) Vgl. Abschnitt 9 und Th. II S. 362, 363, 367, 369 - 372. — 2) U. B. II. 62.
No. 2. — 4) Vgl. Abschnitt 6. — 5) U. B. II. 62.
3) Nachtrag zum Urkundenbuch
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