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1 (1878) Allgemeine Geschichte des Geschlechts von Schwerin
Entstehung
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Welches ihr Man durch Gottes SegnErworben; heiss ein jedem gebn.

Des sey gelobt die högste Krön,

Welch uns durch im geliebten SonErlöst: wolls durch ir AlmaclitSchützen dies Ilaus und die Herschaß,

Dass sie müg zu ihre EhmGottfällig leben und regern,

Auch gesegen, dass nichts zerrint,

Und erben mögen Kindeskint.

Dieser Stein ist einige Jahre vor 1789 herabgefallen und zerschellt.

Ueber die Grösse Lantzkrons siehe Janow.

Neuendorf in Pommern, im westlichen Theile des Kreises Anclam bei Janow belegen, ein alt-Schwerin'sches Lehn, jetzt ritterschaftliches Dorf, wird im Gegensatz zu Neuendorf", welches der LinieCurtshagen gehört 1 ', gewöhnlich als Neuendorf b bezeichnet. Im 15. und bis um die Mitte des 16. Jahr-hunderts war dieses Neuendorf b ein Lehn der Familie von Heydebreck; dann ward es in Folge der Anwart-schaft, welche dem (nachmaligen) Grosshofmeister Ulrich von Schwerin aus der Putzarer Linie (Taf. VIII. 5)1544 auf Ewald von Heydebrecks Lehnbesitz in Neuendorf ertheilt worden war 2 ', ein von Schwerin'schesLehn und bildete einen Bestandtheil der Lantzkron'schen Begüterung 3 ). Als solcher hat Neuendorf b dieselbenBesitzverhältnisse gehabt, wie die ebengenannte Begüterung 4 ), und kam in gleicher Weise auch 1699 an dieLinie Rehberg (Taf. XXI) und 1865 an seinen jetzigen Besitzer, den Grafen Albert Julius von Zieten-Schwe-rin, welcher dieser Linie angehört (No. 25). Ebenso trat es mit den übrigen Lantzkron'schen Gütern in dasvon Letzterem im Jahre 1869 gestiftete von Schwerin-Janow'sche Familien-Fideicommiss 5 *.

Die Ortskirche ist ein Filial von Iven. Ueber die Grösse Neuendorfs b siehe Janow.

Rebelow in Pommern, Kr. Anclam, ein alt-Schwerin'sches Lehn, jetzt Lehn-Rittergut, gehörte bereits1533 nach dem Lehnbriefe vom 10. Juli dieses Jahres ausschliesslich der Familie von Schwerin; es bildeteeinen Bestandtheil der Spantekower Begüterung, welche damals den Brüdern Hans und Ulrich von Schwerinvon der Linie Putzar (Taf. VIII. 4 und 5) gemeinsam, von 1570 an aber Ulrich allein zustandNachBerghaus 7) waren vordem die Berkowen mit 10 Hufen in Rebelow belehnt; diese Hufen sollen um 1508nach dem Aussterben des Geschlechts der Berkowen an Henning von Schwerin (Taf. VIII. 2), den Oheim dergenannten Brüder Hans und Ulrich von Schwerin, gekommen sein.

Wie die Spantekower Begüterung als solche 8 > zunächst in der Linie Putzar sich weiter vererbte, dannnach dem im Jahre 1634 erfolgten Tode des Vivigenz von Schwerin (Taf. VIH 53) dem Geschlecht vonSchwerin durch 2 Jahrhunderte entzogen blieb, endlich aber 1833 demselben von der Krone Preussen zu-rückgegeben wurde, so ist Rebelow als zugehörig zu dieser Begüterung den gleichen Besitzveränderungenunterworfen gewesen. Ebenso kam es mit dem übrigen Spantekower Besitz, abgesehen von dem im Jahre1856 für die Schwerinsburger Linie ausgeschiedenen Theil, durch die Familienbeschlüsse vom 23. und24. April 1873 an den Grafen Friedrich von Schwerin-Bohrau aus der Linie Willmersdorf (Taf. XIV. 28)und zuletzt 1875 an den jetzigen Besitzer und Träger der Linie Rehberg, Grafen Albert von Zieten-Schwerin(Taf. XXL 25) 9 >.

Rebelow ist zur Kirche in Spantekow eingepfarrt. Einst hatte der Ort sein eigenes Kirchengebäudeals Filial von Spantekow; doch ist dasselbe schon seit 1620 verfallen.

Zu Rebelow gehört ein Areal von 470 h 93 a 92 qm (1844 Morg. 91 QR.).

Rehberg in Pommern, Kr. Anclam, ein alt-Schwerin'sches Lehn, jetzt Lehn-Rittergut, war vordemBesitz der Familie von Heydebreck; 1518 besass es Henning von Heydebreck, 1529 und 1545 wird Ewaldvon Heydebreck als Besitzer von Rehberg bezeichnet. Am 1. Februar 1544 erhielt der (spätere) Grosshof-meister Ulrich von Schwerin aus der Linie Putzar (Taf. VIII. 5) vom Herzog Philipp die Anwartschaft aufEwald von Heydebrecks Lehnbesitz in Rehberg und muss dasselbe noch Ulrich selbst zugefallen sein; denn1575 übernahm das Gut sein Sohn Ulrich (Taf. VIII. 9) bereits als väterliches Erbe. Von Letzterem kamRehberg zunächst und zwar frühestens 1609 an seinen Sohn Joachim (Taf. VIII. 18), dann, da dieser ohneLehnserben starb, an dessen Bruder Georg Ernst von Schwerin (Taf. VHI. 19) 10) .

Rehberg zählte zu den sogen. Lantzkron'schen Gütern, hat mit diesen von Georg Ernst ab die gleichenBesitzverhältnisse gehabt 11 * und ist in Folge dessen auch in derselben Weise 1699 durch Einlösung aus der

1) Vgl. S. 19. 2) Vgl. Th. II S. 157. 3) Berghaus, Landbuch von Pommern Th. II Bd. I S. 338 und 339.

4) Siehe Lantzkron. 5) Vgl. Abschnitt 9. 6) Vgl. Th. II S. 156. 7) Landbuch von Pommern Th. II Bd. I S. 352. 8) Siehe

Spantekow. 9) Vgl. Th. II S. 372. 10) Vgl. ebend. S. 157, 165, 171. 11) Dieselben sind bei Lantzkron genau nachgewiesen.

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