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1 (1878) Allgemeine Geschichte des Geschlechts von Schwerin
Entstehung
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Bogislav und Jörgen Christoph von Schwerin aus der Linie Eehberg (Taf. XXI. 4 und 6) am 20. März1726 für 14,250 Thlr. die Hohenbrünzow'schen Güter wieder ein, nachdem dieselben auf diese Weise fast110 Jahre in fremden Händen gewesen waren.

Die genannten Brüder starben ohne Erben, der erstere 1751, der zweite 1754; demzufolge fielen dieGüter an die 5 nachgelassenen Söhne ihres ebenfalls bereits verstorbenen älteren Bruders Friedrich Julius(No. 3), mit Namen Balthasar Friedrich Julius, Christoph Wilhelm, Hans Bogislav, Carl Gustav und Phi-lipp Adolf von Schwerin (No. 1014). Carl und Christoph starben schon in den Jahren 1758 und 1759,beide unvermählt; die drei übrigen Brüder verglichen sich am 14. Novb. 1763 und wurde durch diesen Ver-gleich Hohenbrünzow nebst den zugehörigen Antheilen an Hohenmocker und Strehlow für 29,380 Thlr. demHans Bogislav überlassen. Dieser vertauschte am 16. Octb. 1779 seinen Besitz in Hohenmocker an den Land-schaftsdirector Heinrich Peter von Podewils gegen dessen Antheil an Strehlow und kam hierdurch einerseitsganz Strehlow an Hans Bogislav von Schwerin, andrerseits ganz Hohenmocker an Heinrich Peter vonPodewils.

Hans Bogislav von Schwerin starb am 13. April 1798; ihm folgte im Besitz von Hohenbrünzow undStrehlow sein Sohn Carl August Bogislav von Schwerin (No. 15). Dieser gerieth in Vermögensverfall undübergab seine sämmtlichen Güter schon bei Lebzeiten seinem Sohne Wilhelm Ludwig von Schwerin(No. 19) 1 '; Hohenbrünzow mit Strehlow erhielt der Letztere 1828. Wilhelm Ludwig überliess ebenso schonbei Lebzeiten Hohenbrünzow und Strehlow 1853 seinem ältesten Sohne Henning (No. 22) und als dieseram 10. Aug. 1858 starb, seinem zweiten Sohne Albert Julius 2 '. Letzterer, der gegenwärtige Besitzer, schufaus Hohenbrünzow und Strehlow am 9. März 1869 das von Schwerin-Hohen-Brünzow'sehe Familien-Fidei-commiss 3 \

Hohenbrünzow und Strehlow sind nach Hohenmocker eingepfarrt. Hohenbrünzow hat ein Areal von640 h 99 a 93 qm (2510 Morg. 103 □R.), Strehlow ein Areal von 291 h 36 a 83 qm (1141 Morg. 34 □R.).

Dermin in Pommern, Kr. Anclam, ein alt-Schwerin'sches Lehn, jetzt Lehn-Rittergut, zählte, so langeNachrichten darüber bestehen, zur Spantekower Begüterung. Schon im Anfange des 16. Jahrhunderts erbtees der Grosshofmeister Ulrich von Schwerin (Taf. VIII. 5) von seinem Vater Joachim (Taf. VIII. 3); im mehr-fach genannten Lehnbriefe vom 10. Juli 1533 wird ein Theil von Dennin als zugehörig zu den SpantekowerGütern bezeichnet. Um 1575 vererbte sich Dennin von Ulrich an seinen ältesten Sohn Dietrich von Schwerin(Taf. VIII. 7) 4 ' und von Letzterem in gleicher Weise weiter bis auf Vivigenz von Schwerin (Taf. VIII. 53),wie die Spantekow'sche Begüterung überhaupt 6 '.

Mit dieser war dann Dennin auch Gegenstand des langjährigen Rechtsstreites zwischen dem Geschlechtvon Schwerin und der Krone Preussen und kam erst durch den 1832 zwischen beiden Theilen geschlossenenVergleich, nachdem es fast 200 Jahre der Familie entfremdet gewesen, an diese zurück.

Bis zum Jahre 1856 verblieben die Spantekow'schen Güter gemeinschaftliches Eigenthum der berech-tigten Glieder des Geschlechts von Schwerin; dann aber trat eine Theilung derselben dadurch ein, dass dieLinie Schwerinsburg (Taf. XII), welche ein Drittel des Ganzen besass, dem Familienbeschlusse vom 7. Juli

1856 und dem Theilungsrecesse vom 13. Juli 1857 gemäss mit dem Gute Dennin nebst dem zugehörigenVorwerk Stern, der Ochsenbruchwiese, der Ortschaft Japenzin und 1000 Thlr. an Geld sich abfinden liessund aus dem Verbände ausschied. Diese gesammte Kavel hatte Graf Victor von Schwerin aus der Schwe-rinsburger Linie (Taf. XII. 31) von den Mitbesitzern derselben meist schon vorher in den Jahren 1856 und

1857 theils direct theils mittelstPactum de vendendo-Abkommens" für sich allein erworben 6 '; er verkauftesie aber 1874 an den Grafen Albert Julius von Schwerin von der Linie Rehberg (Taf. XXI. 25), welcher siemit der gräflich von Zieten-Schwerin'schen Familienstiftung 7 ' verband 8 '.

Die Kirche zu Dennin ist Filial von Iven.

Das jetzige Areal des Vorwerks Stern ist während des Besitzstandes des Fiscus erst im gegenwärtigenJahrhundert auf Forstgrund neu aufgebaut worden und erhielt seinen Namen daher, dass die Feldmark inSchläge getheilt wurde und die Grenzen der Schläge sich auf die Gebäude des Vorwerks concentrirten undgleichsam einen Stern bildeten. Dasselbe gehört nur zum Theil noch zu der ursprünglich alten SpantekowerBesitzung, ein anderer Theil ist im Jahre 1769 gegen Domainen- und Forstländereien des Stolper, jetztClempenower Amts vertauscht worden, und konnte dieser Tausch bei der Rückgabe der Güter an die Familievon Schwerin nicht rückgängig gemacht werden 9 '.

Dennin hat zusammen mit Stern ein Areal von 920 h 55 a 63 qm (3605 Morg. 90 QR.).

1) Vgl. Lantzkron. 2) Vgl. Th. II S. 365 372. 3) Siehe Abschnitt 9. 4) Vgl. Th. II S. 157 und 160.

5) Siehe Spantekow. 6) Vgl. Th. II S. 235. 7) Siehe Abschnitt 9. 8) Vgl. Th. II S. 372. 9) Vgl. Berghaus, Lapd-

buch von Pommern Th. II Bd. I. S. 308.