8. Grundbesitz der Linie Wopersnow (Taf. XX)
(in Schweden).i)
Bjurbeck in Schweden, Prov. Smäland, Kr. Jönköping, wurde von dem Freiherrn Gustaf Wernervon Schwerin (No. 32) in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts erworben und ging nach dessen am 20. Decb.1842 erfolgten Tode auf seinen Sohn, den Freiherrn Adolf Ludwig von Schwerin (No. 51), über, welcher dasGut noch heute in Besitz hat und auf demselben lebt 2 '.
Skarhult in Schweden, Prov. Schonen, Kr. Malmöhus, ist Eigenthum des Freiherrn Carl JohannGustaf Adolf Jules von Schwerin (No. 65), welcher das Gut im Jahre 1844 von dem Könige Oscar I. vonSchweden taufte und auf demselben auch seinen Wohnsitz hat 3 '.
Albertinenhof, — siehe Wustrau.
Bartow („Bertkow") in Pommern, Kr. Demmin, ist zu einem Theile ein alt-Schwerin'scher Familien-besitz. Schon Gerd von Schwerin von der Linie Iven (Taf. VIII. 50) besass daselbst um das Jahr 1455 Höfeund Hufen, welche jährlich 21 Mark eintrugen. Gleichzeitig aber war auch die Familie von Heydebreck dortbegütert; denn Jürgen von Heydebreck veräusserte an Curd von Schwerin als Pfarrer zu Werder (Taf. VII. 52)im Jahre 1449 wiederlöslich eine Pacht von 15 Sund. Mark aus Bartow für 150 Sund. Mark.
1481 verkauften indessen Wolf und Oldwig von Schwerin (Taf. VII. 62 und 63), die Söhne des ge-nannten Gerd, ihr väterliches Erbe in Bartow für ewige Zeiten an Claus von Heydebreck zu Clempenow 4 '.
Im 16. Jahrhundert war die Linie Putzar (Taf. VIII) in Bartow mit mindestens einer Hufe begütert;auch der Lehnbrief vom 10. Juli 1533 5 > erwähnt, dass ein Antheil an Bartow zur Spantekower Begüterunggehöre. Der Grosshofmeister Ulrich von Schwerin (Taf. VIII. 5) erwarb jene Hufe 1554 von dem HerzogPhilipp von Pommern gegen Ueberlassung seines Antheils an Wodarg 6 '.
Endlich erscheint Bartow unter den Lantzkronschen Gütern 7 ', welche 1699 durch Philipp Julius vonSchwerin, den Stifter der Linie Eehberg (Taf. XXI. 1), an diese Linie gelangten und ihr noch heute an-gehören.
Bartow besteht aus einem landesherrlichen und aus einem ritterschaftlichen Antheil. Zu demersteren gehört die Kirche, welche ein Filial von Daberkow ist; der ritterschaftliche Antheil ist inder Linie Rehberg des Geschlechts von Schwerin nach demselben Erbgange, welchen die Lantzkron'schenGüter überhaupt genommen haben, von Philipp Julius von Schwerin an den gegenwärtigen Besitzer, GrafenAlbert Julius von Zieten-Schwerin (No. 25), 1865 gelangt. Bartow gehört zu dem von Letzterem im Jahre1869 errichteten von Schwerin-Janow'schen Familien-Fideicommiss 8 '.
Das Areal von Bartow beträgt 72 h 40 a 59 qm (283 Morg. 106 QR.).
Hohen-Briinzow („Hohenbrünsow") in Pommern, Kr. Demmin, ein alt-Schwerin'sches Lehn, jetztRittergut, erscheint noch nicht in dem Lehnbriefe von 1533 9 > unter den von Schwerin'schen Besitzungen,war aber einige Jahrzehnte später ganz oder zum Theil in den Händen Ulrichs von Schwerin aus der LiniePutzar (Taf. VIII. 9); denn im Jahre 1581 strengte dieser beim Kaiserlichen Kammergericht zu Wetzlar gegenJoachim Hagemeister eine Klage an wegen Schäfereigerechtigkeit zu Hohenbrünsow 10) . Von ihm erbte Hohen-brünzow nebst Zugehörungen frühestens 1609 sein Sohn Ulrich (Taf. VIII. 17). Die Zugehörungen bestandenin 3 Bauerhöfen zu Hohenmocker und in 3 Bauerhöfen zu Strehlow. Ulrich starb 1612 und hinterliessHohenbrünzow nebst dem Zubehör in Hohenmocker und Strehlow seiner Wittwe Elisabeth Sophie von Arnim;diese aber verpfändete den Besitz zunächst am 1. Sptb. 1617 an Christoph von Trampe zu Kehrberg unddann nach einem Vergleiche vom 13. Febr. 1622 an Adam von Heyden zu Cartelow 11 '. Von Letzterem gingHohenbrünzow an seinen Sohn und von diesem an seinen Schwiegersohn Caspar von Normann über. DessenWittwe Ilsabe Katharina von Heyden war die letzte Pfandbesitzerin; von ihr lösten die Brüder Philipp
1) Die Grösse der Güter ist uns nicht bekannt geworden. Siehe No. 2. Grundbesitz der Linie Stegeborg. — 2) Vgl.Th. II S. 357. — 3) Vgl. ebend. S. 359. — 4) Vgl. ebend. 137, 140, 141. — 5) U. B. II. 456. — 6) Siehe daselbst, vgl. auchTh. II S. 157. — 7) Siehe Lantzkron. — 8) Siehe Janow und Abschnitt 9. — 9) U. B. II. 456. — 10) Vgl. Th. II S. 166. —
11) Vgl. ebend. S. 170 und 171.
9. Grundbesitz der Linie Rehberg (-Wustrau) (Taf. XXI)
(in den Preussischen Provinzen Brandenburg und Pommern).
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