sehen, aus welcher später die Linien Walsleben und Wolfshagen (Taf. XVIII und XIX) hervorgingen — dieBrüder resp. Vettern in die gesammte Hand an den in der Ukermark belegenen Wolfshagen'schen Güternaufgenommen werden. Dies geschah auch zunächst bei dem Enkel des Oberpräsidenten, Grafen FriedrichWilhelm von Schwerin, Stifter der Linie Walsleben (Taf. XVIII. 24), und zwar nicht nur hinsichtlich derUkermärkischen Güter am 8. Juli 1711 x) , sondern auch hinsichtlich der Meklenburgischen am 22. Decb.1712 2 '.
Die Wolfshagen'schen Güter selbst erbte 1705 nach dem Tode des Reichsgrafen Otto von Schwerindessen Sohn Otto (Taf. XVIII. 25), der jüngere Bruder des genannten Friedrich Wilhelm und durch diesErbe Begründer der Linie Wolfshagen (Taf. XIX). Die Güter bestanden damals aus Wolfshagen, Schlep-kow, Hetzdorf, Hildebrandshagen, Damerow, Fürstenwerder in der Ukermark und Mildenitz in Meklenburg.Am 22. Febr. 1709 suchten die Brüder Keichsgrafen Otto und Friedrich Wilhelm von Schwerin die In-vestitur mit den Blankenburg'schen Lehngütern im Kreise Stargard nach. Herzog Adolph Friedrich stelltedieselbe unter dem 28. Juni 1709 in Aussicht, falls Expectanzbrief und Muthschein im Original producirtund eine Specification der Güter eingereicht würde. Am 22. Decb. 1712 erfolgte dann die Belehnung 3 ' desGrafen Otto als wirklichen Lehnträgers und des Grafen Friedrich Wilhelm als Gesammthänders mit Milde-nitz, Kley, Gross-Daberkow und Leppin in der Weise, dass sie diese Güter fernerhin zu rechtem, Mannlehnnehmen, haben und tragen, auch wann sie solche Güter aus den Händen der jetzigen Pfandinhaber gebrachtund reluirt haben, selbige inne haben, besitzen, gemessen und gebrauchen sollen. Was Göhren anbetrifft,welches Otto und Friedrich Wilhelm von Schwerin ebenfalls als ein vormaliges Blankenburg'sches Lehn inAnspruch nahmen, so sollten diese selber ihr angebliches Recht gegen den Besitzer Göhrens ausmachen.
Mildenitz mit Kley war, wie wir mitgetheilt haben, bereits seit 1693 eingelöst; Gross-Daberkow, Leppinund Göhren aber vermochte Otto nicht in seinen Besitz zu bringen, obwohl er wegen der Reluition Gross-Daberkows mit Henning von Dewitz, welcher (wie vor ihm schon seit 1672 sein Vater) das Gut für 9500 Fl.als Unterpfand besass und dasselbe nur gegen Wiedererstattung dieser Summe samt befindlicher Besserungnach Billigkeit herauszugeben hatte, bis gegen sein Lebensende hin processirte 4 ». Leppin, welches inzwischenan die Familie von Oertzen gekommen war, überliess Otto durch Vergleich vom 30. Juli 1736 gegen eineAbfindung der verwittweten Frau von Oertzen auf Lebenszeit, und 1761 wurde die Familie von Oertzenmit Leppin förmlich belehnt. Gross-Daberkow wurde erst durch seinen Sohn, den Grafen Otto Alexander(No. 8), und Göhren sogar erst durch seinen Enkel, den Grafen Hermann von Schwerin (No. 18), an dieWolfshagen'sche Begüterung zurückgebracht.
Dagegen vergrösserte Otto diese Begüterung durch 3 Vorwerke, für welche er das Terrain durch Ab-holzungen und Rodungen in den ausgedehnten Wolfshagen'schen Forsten gewann. Auf diese Weise legteer 1725 das Vorwerk Amalienhof, 1750 das Vorwerk Ottenhagen und etwa um dieselbe Zeit das VorwerkCarlslust neu an.
Ottos unmittelbarer Lehnsnachfolger im Besitze der Wolfshagen'schen Begüterung war 1755 sein SohnGraf Carl Ludwig von Schwerin (No. 6); dieser überlebte indessen den Vater nur 5 Monate und esfolgte ihm im Besitze noch in demselben Jahre sein Bruder. Graf Otto Alexander von Schwerin (No. 8).Letzterer vergrösserte nicht nur Mildenitz durch Einziehung der bei demselben belegenen Bauernhöfe, sondernlöste auch endlich durch Vergleich 5 ' vom 25. April 1764 das lange umstrittene Gross-Daberkow von Hen-ning Conrad Friedrich von Dewitz für 32,000 Thlr. Reluitionsquantum und 500 Thlr. Schlüsselgeld für dieTochter des von Dewitz, vermählte Gräfin von Kamecke, ein. Nach diesem Vergleiche sollte der Besitz-antritt des Grafen Otto Alexander in termino Trinitatis oder Johanni des Jahres 1765 erfolgen.
Ausserdem verband Otto Alexander mit der Wolfshagen'schen Begüterung auch noch das in Meklen-burg-Strelitz belegene Gut Krekow, welches ihm seine Gemahlin Sophie Dorothea von Bissing als Mitgiftzubrachte, und die zwei ebenfalls auf abgeholztem und gerodetem Forstterrain in den Jahren 1816 und 1818angelegten Vorwerke Wilhelmshain in der Ukermark und Hornshurrah in Meklenburg.
Die Güter Otto Alexanders vererbten sich bei seinem im Jahre 1819 erfolgten Tode auf seine dreiSöhne, die Grafen Otto Wilhelm Friedrich, Louis Otto Alexander und Johann Christoph Hermann von Schwerin(No. 9, 12 und 18). Dadurch aber, dass Graf Otto schon 1826 und Graf Louis 1827 starben, kam GrafHermann im zuletzt genannten Jahre wieder in den Gesammtbesitz der Wolfshagen'schen Güter. Auch GrafHermann trug zur Vergrösserung dieser Begüterung erheblich bei. 1821 und 1822 hatte er bereits dieVorwerke Gneisenau und Kleisthöhe in der Ukermark angelegt, 1826 und 1827 begründete er die Vor-
1) Siehe die auf S. 46 Anm. 9 bezeichneten Nachrichten. — 2) und 3) Nachtrag zum U. B. No. 18. — 4) Die über diesen
Process im Hauptarchive zu Schwerin vorhandenen Acten reichen von 1721 —1754; 1751 schwebte derselbe beim kaiserlichen
Reichshofrath zu Wien. — 5) Nachtrag zum U. B. No. 27.