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1 (1878) Allgemeine Geschichte des Geschlechts von Schwerin
Entstehung
Seite
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1670 kam Hetzdorf als Bestandteil der Wolfshagen'schen Güter 1 ) des Geschlechts von Blankenburgan die Familie von Schwerin; durch Verordnung des Kammergerichts vom 5. Octb. dieses Jahres wardder Oberpräsident Otto von Schwerin (Taf. XVIII. 1) in den wirklichen Besitz desselben gesetzt. Wie dieWolfshagen'schen Güter überhaupt, so kam auch Hetzdorf und zwar 1819 in den Besitz des GrafenHermann von Schwerin aus der Linie Wolfshagen (Taf. XIX. 18), welcher auf dessen Feldmarken 1821 und1822 die Vorwerke Gneisenau und Kleisthöhe 2 ' anlegte. Von dem Grafen Hermann erbte Hetzdorf 1858dessen ältester Sohn und gegenwärtiger Besitzer des Gutes, Graf Otto Wilhelm Ludwig von Schwerin (No. 23) 3 >,nach Vertrag vom 20. Juli 1852 und Erbrecess vom 19. Mai 1860. Die Berichtigung des Besitztitels erfolgteauf Decret vom 25. Febr. 1862.

Die Kirche zu Hetzdorf war schon im 16. Jahrhundert Mutterkirche von Wolfshagen und Schlepkow.Die Grösse des Gutes beträgt 542 h 29 a 97 qm (2124 Morg.).

Hildebrandshagen in der Provinz Brandenburg, Kr. Prenzlau, Rittergut, gehörte spätestens seit dem16. Jahrhundert der Familie von Blankenburg und kam mit deren Wolfshagen'scher Begüterung 4 ' 1670 durch denOberpräsidenten Otto von Schwerin (Taf. XVIII. 1) in den uneingeschränkten Besitz der Familie von Schwerin.Durch Ottos Enkel, den Grafen Otto, Stifter der Linie Wolfshagen (Taf. XIX. 1), gelangte Hildebrandshagen1705 an diese Linie; dessen Enkel, Graf Hermann (No. 18), welcher die sämmtlichen Wolfshagen'schenGüter wieder in seiner Hand vereinigte, hinterliess Hildebrandshagen 1858 auf Grund der Verträge vom20. Juli 1852 und 3. Febr. 1858 seinem dritten Sohn, dem Grafen Wilhelm von Schwerin (No. 25), welchernoch heute sich in Besitz des Gutes befindet 5 ). Der Besitztitel ist auf Decret vom 5. April 1858 berich-tigt worden.

Die Kirche von Hildebrandshagen ist seit alter Zeit Tochterkirche von Fürstenwerder. Das Areal desGutes umfasst 682 h 95 a 67 qm (1674,88 Morg.).

Ein Nebengut von Hildebrandshagen und an die Gemarkung desselben angrenzend ist Bülowssiege 6 '.

Hornshurrah in Meklenburg-Strelitz, Amt Stargard, Rittergut, hiess bis 1833 Neuhornshagen undist im Jahre 1818 von dem Grafen Otto Alexander von Schwerin von der Linie Wolfshagen (Taf. XIX. 8)aus Ländereien geschaffen worden, welche er in den zu Wolfshagen gehörenden sehr bedeutenden Forstbe-ständen durch Abholzungen und Rodungen für diesen Zweck gewonnen hatte. In gleicherweise wurde 1826ebenda die Meierei Schäfchenhorst begründet. Unter dem 24. Sptb. 1833 genehmigte der Grossherzog Georgvon Meklenburg, dass das ritterschaftliche und Mannlehngut Neuhornshagen fortan den Namen Hornshurrahund die dazu gehörige Meierei Schäfchenhorst den Namen Blüchersvorwärts trage 7 '.

Beide sind jetzt zu dem einen Gut Hornshurrah zusammengelegt 8 ); dasselbe gehört seit dem Tode desGrafen Hermann 1858 dessen zweitem Sohne Carl von Schwerin (No. 24), ist nach Mildenitz eingepfarrt undhat einen Flächenraum von 943 h 17 a 65 qm (435072 Meklenb. QR.).

Kleisthöhe früher Carlsliebe, siehe Gneisenau.

Krekow (Kreckow") in Meklenburg-Strelitz, Amt Stargard, war im 17. Jahrhundert bis gegen Endedesselben im Besitz der Familie von Oldenfleth; ihr folgten zunächst die Familien von Raven und vonGlöden. Durch Kaufcontract vom 21. Sptb. 1742, welcher am 15. Mai 1743 die herzogliche Bestätigungerhielt, überliess Hans Ehrenreich von Glöden sein Lehngut Krekow cum pertinentiis, insbesondere mit demehemaligen daselbst befindlichen fürstlichen Bauerhofe und der vordem von dem fürstlichen Meierhofe Kleinen-Daberkau genossenen Schaaf- und Viehweide, erb- und eigentümlich dem Generalmajor Wilhelm Ludwigvon Bissing für 27,000 Thlr. inclusive der Lemmersdorffisclien Heide und des Inventarii. Der neue Be-sitzer beantragte alsbald die Umwandlung des Lelms in Allodium; der Antrag wurde genehmigt, die Um-wandlung erfolgte durch Allodialbrief vom 22. Mai 1743. Nach dem Tode des Generals von Bissing am8. April 1762 kam das Gut Krekow an seine Tochter Sophie Dorothea und durch diese am 10. Decb. 1762in Folge ihrer Vermählung mit dem Grafen Otto Alexander von Schwerin von der Linie Wolfshagen (Taf. XIX. 8)an diese Linie des Geschlechts von Schwerin.

Graf Otto vergrösserte das Gut Krekow durch Einziehung der bei demselben belegenen Bauerhöfe.Nach seinem am 17. März 1819 erfolgten Tode theilten sich seine (von 7 Söhnen noch übrig gebliebenen)3 Söhne, die Grafen Otto, Louis und Hermann von Schwerin (No. 9, 12 und 18) in den väterlichen Besitz.Otto aber starb schon 1826 und Louis 1827, beide unvermählt, und kam hierdurch der gesammte Grundbe-sitz Otto Alexanders, somit auch Krekow, an den Grafen Hermann von Schwerin. Als durch das grossher-zogliche Edict vom 10. Decb. 1824 wegen Feststellung der bäuerlichen Verhältnisse die Restitution dereingezogenen Bauerstellen angeordnet wurde, war Graf Hermann genöthigt, bei dem Gute Krekow, dessen

1) Siehe Wolfshagen. 2) Siehe Gneisenau. 3) Vgl. Th. II S. 309, 332, 340. 4) Siehe Wolfshagen. 5) Vgl.

Th. II S. 309, 332, 341. 6) Siehe daselbst. 7) Nachtrag zum U. B. No. 35. 8) Vgl. Th. II S. 339 und 341.