16. Aug. 1665 den Freiherrn Otto von Schwerin mit der Wildenhoffsehen Begüterung; nichtsdestowenigerhatte dieser noch in einem längeren Prozesse seine Rechte gegen die Ansprüche der Erbtruchsess von Wald-burg'schen Familie auf das Wildenhoffsche Lehn geltend zu machen. Der Erfolg des Prozesses war, dassOtto von Schwerin gegen Herausgabe von 4000 Thlr. an die Truchsess von Waldburg'schen Agnaten imBesitz des Lehns verblieb und in demselben am 24. März 1667 rechtskräftig bestätigt wurde 1 '.
Nach dem kurfürstlichen Lehnbriefe 2 ', welcher für Otto von Schwerin fast ein Jahr später, am 21. Jan.1668, über diesen Besitz ausgestellt wurde, bestand damals die WildenhofFsche Begüterung aus folgendenGütern:
Stadt Landsberg mit 100 Hufen 10 Morg., dem Kirchenlehn und der Mühle. Weymans, Ampunden..jetzt Wildenhoff", 12 Hufen. Kanditten 80 Hufen, sammt dem Kirchenlehn, dem See Gouder und derFischerei in den Seen Keuten und Perkaw. Halbendorf 30 Hufen. Pareszken 30 Hufen. Perpelaucken 8 Hufen.Lippenicken 14 Hufen 11 V 2 Morg. Rimlaucken 9 Hufen 10 Morg. Taberlaucken 26 Hufen. Garbenicken12 Hufen. Gauderberg etwa l'/ 2 Hufen. Santenitten 41 Hufen 13 Morg. See Menten. Augam 37 Hufen.Keweinen 19 Hufen 22 '/ 2 Morg. Sittehnen 10 Hufen. Wormen 11 Hufen. Warschinen 12 Hufen undPotscharken.
In dem Geschlecht von Schwerin hat sich die WildenhofTsche Begüterung, welche demselben schonüber 200 Jahre angehört, bis auf den heutigen Tag nach der Primogenitur vererbt.
Ottos erster Nachfolger, sein ältester Sohn Otto, der spätere Reichsgraf von Schwerin (Taf. XVIII. 4),erbaute in den Jahren 1683—1685 das Schloss zu Wildenhoff.
Dessen ältester Sohn und Nachfolger, Graf Friedrich Wilhelm (No. 24), nahm 1727 von dem DorfeCanditten 23 Hufen ab und errichtete mit denselben ein neues Vorwerk, Amalienhof, so benannt nach seinerzweiten Gemahlin Amalie Luise geb. Gräfin zu Dohna. Friedrich Wilhelm hatte bereits 1711 bezw. 1723auch die Herrschaft Walsleben 3 » mit Caterbow gekauft; diese war ebenfalls Majorat, und beide Majorate verbliebennunmehr stets in derselben Hand und kamen nach dem Rechte der Erstgeburt im Mannesstamme theilsdurch Erbschaft theils durch Ueberlassung vor dem Tode an den Nächstberechtigten, wie dies bei Caterbownäher angegeben worden 4 ', noch im Jahre 1727 an den Grafen Ludwig von Schwerin (No. 29), 1786 an denGrafen Otto (No. 36), 1795 an dessen Bruder Ludwig (No. 37) 5 ', 1810 an den Grafen Otto (No. 46), 1853an Otto (No. 52) und 1873 an den gegenwärtigen Besitzer, den Grafen Otto Heinrich Gustav Eugen vonSchwerin (No. 64) 6 >.
Die heutigen zur WildenhoflTschen Majoratsherrschaft gehörigen Güter sind Wildenhoff, Halbendorf,Garbnicken und Amalienhof mit einem Gesammt-Areal von 5106 h 40 a (20,000 Morg.).
7. Grundbesitz der Linie Wolfshagen (Taf XIX)
(in doli Preussischen Provinzen Brandenburg 7 ) und Ostpreussen und in dem Grossherzogthum Meklenburg-Strelitz).
Amalieiihof in der Provinz Brandenburg, Kr. Prenzlau, ein Vorwerk, wurde von dem Stifter derLinie Wolfshagen, Grafen Otto von Schwerin (No. 1), 1725 angelegt und verblieb bis zu seinem Enkel, demGrafen Johann Christoph Hermann (No. 18), bei Wolfshagen 8 '. Von Letzterem indessen kam es durch Ver-trag vom 20. Juli 1852 und Erbrecess vom 19. Mai 1860 an den gegenwärtigen Besitzer, seinen ältestenSohn, Otto von Schwerin (No. 23), welcher Amalienhof zu seinem Wohnsitz wählte und es diesem Zweckeentsprechend durch Neubauten vergrösserte und verschönerte 9 '. Die Berichtigung des Besitztitels erfolgtedurch Decret vom 25. Febr. 1862.
Amalienhof ist 197 h 21 a 77 qm (772 Morg. 78 QR.) gross.
Bliichersvorwärts, — siehe Hornshurrah.
Bülowssiege in der Provinz Brandenburg, Kr. Prenzlau, ein Vorwerk und Nebengut von Hildebrands-hagen und an dessen Gemarkung angrenzend, ist von dem Grafen Hermann von Schwerin (No. 18) im
1) Nach der Chronik der Kirche zu Canditten. — Vgl. auch Th. II S. 308 und 310. — 2) U. B. II. 637. — 3) Siehe
daselbst. — 4) Siehe daselbst. — 5) Zu dessen Besitzzeit haben nach einer Nachricht vom Jahre 1802, welche im Gräflich
Schwerin'schen Familienarchive zu Wildenhoff aufbewahrt wird (Abth. IV vol. 72), folgende Dorfschaften zu Wildenhoff gehört:
Canditten, Hoppendorff, Sangnitten, Wurmen, Worschienen, Augam, Rimmlack, Queenen, Paroesken. — 6) Vgl. Th. II S. 310, 313, 319,
321, 323, 325, 327, 329. — 7) Soweit die nachfolgenden Angaben auf den Uebergang der im Kreise Prenzlau belegenen Güter
von dem Grafen Hermann von Schwerin (Taf. XIX. 18) auf seine Söhne Otto, Carl und Wilhelm (No. 23—25) sich beziehen,
sind sie von dem Kreisgerichtsrath Beyssel zu Prenzlau aus dem dortigen Grundbuch resp. aus dem Grundbuch von Fürsten-
werder mitgetheilt worden. 8) Siehe daselbst. — 9) Vgl. Th. II S. 332 und 340.
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