starb 1789 ohne Kinder, ihn beerbte Graf Friedrich August (No. 17), Sohn seines Bruders Gneomar von Schwe-rin (No. 9). Von Friedrich August kam Willmersdorf 1836 zunächst an seine Wittwe Luise geb. Gräfinvon der Schulenburg und dann nach deren Tode 1847 an seinen Sohn, den Grafen Friedrich (No. 20) ^Seit 1858 besitzt das Gut Willmersdorf des Letzteren Sohn, Graf Friedrich von Schwerin (No. 24) 2) .
Wendisch-Willmersdorf ist Filialdorf von Christinendorf. Die Grösse des Gutes beträgt 561 h 70 a40 qm (2200 Morg.).
6. Grundbesitz der Linie Walsleben (Taf. XVIII)
(in den Preussischen Provinzen Brandenburg und Ostpreussen).
Amalienhof, — siehe Wildenhoff.
Bütow, — siehe Caterbow.
Caterbow („Katerbau") in der Provinz Brandenburg, Kr. Ruppin, ein Rittergut, gehörte bis zurMitte des 17. Jahrhunderts der Familie Rohr; diese vertauschte es 1654 an den Kurfürsten FriedrichWilhelm gegen ein Gut in Gantzer, und der Kurfürst wiederum gab das Gut und ganze Dorf Cater-bow wenige Wochen später gegen Beetz an Adam Friedrich von Falkenberg. Etwa 80 Jahre blieb dieFamilie von Falkenberg in dem Besitz von Caterbow; am 5. Mai 1723 jedoch erwarb Graf Friedrich Wil-helm von Schwerin, der Stifter der Linie Walsleben (Taf. XVIII. 24), von Curd Hildebrand von Falkenbergdessen in der Grafschaft Ruppin belegenes Lelmgut Katerbau, die halbe Feldmark Kemnitz und Viehinven-tarium sammt allen dazu gehörigen Gerechtigkeiten und Pertinenzien für 23,000 Thlr. erb- und eigentüm-lich 3 ' und verband es mit dem Majorat Walsleben 4 >. Einen Bestandteil von Caterbow bildet das VorwerkBütow, von dem 1720 behauptet wird, dass es schon seit 200 Jahren im Besitz von Caterbow sich befinde.
Mit dem genannten Majorate vererbte sich Caterbow 1727 an den Sohn des Grafen Friedrich Wilhelm,den Grafen Ludwig von Schwerin (No. 29). Dieser übertrug am 18. Decb. 1786 die MajoratsherrschaftWalsleben (wie auch die Majoratsherrschaft Wildenhoff und das Erbkämmerer-Amt) seinem ältesten SohneGrafen Otto (No. 36); nach dessen Tode 1795 erbte sie sein Bruder Graf Ludwig (No. 37). Von diesem kamsie zuerst 1810 an seinen Sohn Otto (No. 46), dann durch Verzichtleistung des Letzteren 1853 an dessenSohn Otto (No. 52) und endlich 1873 durch Vererbung an den jetzigen Besitzer, den Grafen Otto HeinrichGustav Eugen von Schwerin (No. 64) 5) .
Caterbow besitzt eine Mutterkirche; das Kirchengebäude wurde 1787 erbaut.
Ueber die Grösse von Caterbow nebst Bütow siehe Walsleben.
Dannenfeld („Danninvelde") in der Provinz Brandenburg, Kr. Ruppin, ist ein zu dem RitterguteWalsleben 6 > gehöriges Vorwerk. Als Ortschaft erscheint Dannenfeld bereits in einer Urkunde von 1334 7 >, wurdeindessen im 16. Jahrhundert wüst und erst 1759 als Vorwerk wieder aufgebaut 8 '.
Ueber die Grösse von Dannenfeld siehe Walsleben.
Dombehnen in der Provinz Ostpreussen, Kr. Rastenburg, im 16. und 17. Jahrhundert zum Haupt-amt Barten gehörig, war vormals zu verschiedenen Antheilen in dem Besitz der Familie von Knobelsdorf,von Elditt und von Dönhoff, wurde aber etwa seit dem 19. Jahrhundert ausschliessliches Besitzthum derFamilie von Dönhoff. Durch Theilungsrecesse vom 16./17. Juli, 22. Aug. und 5. Sptb. 1822 kam es anAmalie Sophie, verwittwete Oberst Gräfin von Schwerin, geb. Gräfin von Dönhoff (Taf. XIX. 16), und vondieser erbte es 1863 ihre Pflegetochter Adele (Taf. XVIII. 56), Tochter des Grafen Otto von Schwerin ausdem Hause Wildenhoff (No. 46) und vermählt mit Werner von Alvensleben, welche auch heute noch dieBesitzerin ist 9 '.
Dombehnen ist nach der Stadt Barten eingepfarrt, umfasst 6 bäuerliche Grundstücke und hat eineGrösse von 272 h 68 a 18 qm (1068 Morg.).
Dublienen in der Provinz Ostpreussen, Kr. Rastenburg, ein Vorwerk, bildet zusammen mit den indemselben Kreise belegenen Vorwerken Lumienen und Sdunkeim die sogen. Dublienen'sche Begüterung,ein freies Allod. Einst im Besitze der gräflichen Familie von Fink kamen die Güter durch Verheirathungzunächst an die Familie von Bonin und aus dieser auf dem gleichen Wege 1792 an die Familie von Borcke.Innerhalb der von Borcke'schen Familie vererbten sie sich von dem ersten Besitzer auf seinen Sohn, den
1) Auf diesen vererbte sich auch das seiner Mutter gehörige, in Berlin Unter den Linden 75 belegene Haus. Seit dem
Tode des Grafen Friedrich (1858) besitzt es seine Gemahlin Luise geb. Ebel, welche 1872 mit dem Grafen von Renard sich auf's Neue
vermählte, aber seit 1874 wiederum verwittwet ist. — 2) Vgl. Th. II S. 260- 263, 266, 267. — 3) U. B. II. 693. — 4) Siehe da-
selbst. — 5) Vgl. Th. II S. 319, 321, 323, 325, 327, 329. — 6) Siehe daselbst. — 7) Vgl. Gercken, Cod. dipl. Brandenburg. I
S. 170. — 8) Vgl. Bratring, Grafschaft Ruppin S. 56. — 9) Vgl. Th. II S. 328 und 338.