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1 (1878) Allgemeine Geschichte des Geschlechts von Schwerin
Entstehung
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welche den Heldentod des Feldmarschalls Curd Christoph von Schwerin (Taf. X. 82) allegorisch dar-stellt. 1 )

Die Grösse von Bohrau beträgt GOO h *20 qm (2350 Morg.).

Friedrichshof, siehe Bohrau.

Jackschönau in Schlesien, Kr. Oels, liegt etwa 3 / 4 Stunden von Bohrau entfernt. Der gegenwärtigeBesitzer, Graf Friedrich von Schwerin (No. 28), kaufte es am 14. Octb. 1858 von dem Oekonomierath Schwarz.Der Eusticalbesitz beträgt ungefähr '/ 9 des Guts-Areals und besteht aus 27 Possessionen, von welchen nurdrei über 10 Morgen gross sind.

Jackschönau hat eine eigene Kirche. Seine Grösse beträgt 272 h 68 a 18 qm (1068 Morg.) 2 )

Karsewo II. in Posen, Kr. Gnesen, Rittergut, welches niemals längere Zeit in einer Hand gewesen,ist durch dessen jetzigen Besitzer, den Grafen Friedrich von Schwerin (No. 28), am 21. Juli 1876 von derFamilie von Krasitzki angekauft worden.

Sein Grösse beträgt 156 h 05 qm (611 Morg.).

Malczewo in Posen, Kr. Gnesen, Rittergut, ist stets nur kurze Zeit in einer Hand gewesen. Am3. Novb. 1875 wurde es durch seinen gegenwärtigen Besitzer, den Grafen Friedrich von Schwerin (No. 28),von der Familie von Poninski angekauft. 3 )

Dasselbe ist 1029 h 10 a 85 qm (2464 Morg.) gross.

Wendisch-Willmersdorf in der Provinz Brandenburg, Kr. Teltow, Dorf und Rittergut, ist nahe an200 Jahre im Besitze des Geschlechts von Schwerin und hat der von dem Erwerber des Gutes ausgegangenenWillmersdorfer Linie den Namen gegeben. In früherer Zeit besassen es oder einen Theil davon die vonOtterstedt; Ausgangs des 15. Jahrhunderts bestand es aus zwei Gutsantheilen, von welchen der eine derFamilie von Lietzen, der andere der Familie von Beeren gehörte. Der von Lietzen'sche Antheil mussteSchulden halber verkauft werden, es erwarb ihn 1669 von den Creditoren des Christoph und Abraham vonLietzen für 3100 Thlr. der Capitain - Lieutenant Hans Adam von Bremen wiederkäuflich auf 30 Jahre.Dieser sowohl als auch die von Beeren überliessen ihre gesammten Anrechte an Wendisch-Willmersdorfmittelst Kaufrecesses vom 20. April 1683, welcher am 10. April die kurfürstliche Bestätigung erhielt, demHauptmann zu Neustettin und Stallmeister des Kurprinzen, Henning Bernd von Schwerin (Taf. XII. 1), fürim Ganzen 5185 Thlr. 4) Als bald darauf das Geschlecht von Lietzen vollständig erlosch, wurde dem Hen-ning Bernd von Schwerin kraft Rescripts vom 22. Sptb. 1700 an die Lehnskanzlei zu Cöln a/Sp. undkurfürstlichen Consenses vom 13. Octb. 1701 das ganze Dorf Wendisch-Willmersdorf erblich zuerkannt mitallen Zugehörungen, wie es die von Lietze und ihre Voreltern und die von Beeren und deren Vorfahren lautvoriger Lehnbriefe zu Lehn gehabt und besessen hatten. Am 10. Decb. 1701 erfolgte die Königliche Beleh-nung; unter dem 29. Febr. 1704 belehnte indessen König Friedrich seinen Kämmerer und OberstallmeisterHenning Bernd von Schwerin noch einmal mit Wendisch-Willmersdorf, diesmal unter wörtlicher Einschaltungder von dem Lehnbesitzer unter dem 20. Novb. 1703 aufgestellten Specification derer zu dem LehnguteWendisch - Willmersdorf gehörigen Stücke und mit dem ausdrücklichen Bemerken, dass die Belehnung sichauf alle diese Stücke erstrecke. Auch wird in diesem Lehnbrief die schon in dem Rescript vom 22. Sptb.1700 ausgesprochene besondere Gnade wiederholt, dass im Fall des Supplicanten männlicher Name aus-gehen sollte und das Gut an uns (den König) zu unserer Disposition verfallen möchte, seine (des HenningBernd von Schwerin) Frau, Töchter und andere Landerben nicht eher aus dem Lehne weichen sollen, bissihnen das dafür gezahlte pretium nebst den Meliorationen restituiret worden. 5 )

Nach der erwähnten Specification waren die Bestandtheile von Wendisch-Willmersdorf folgende: derfreie Rittersitz daselbst mit den Gebäuden und Gärten hinter dem Hause. Zu diesem Rittersitz ge-hörten ein Hof mit 4 Hufen im Dorfe Nunsdorf im Amte Zossen nebst 6 Hufen zu Glincke, auch imAmte Zossen, und einem freien Hofe. Das ganze Dorf Wendisch-Willmersdorf hatte 25 Hufen, nämlich

6 Ritterhufen, 2 im Jahre 1615 frei gewilligte Hufen, 2 Priesterhufen und 15 contribuable Hufen. Von

7 Cossätenhöfen waren 4 besetzt, 3 wüste. Das Gut hatte das ganze Kirchlehn und die obersten undniedersten Gerichte.

Wendisch-Willmersdorf kam von Henning Bernd von Schwerin 1704 an seine Söhne Carl Otto undFriedrich Bogislav von Schwerin (No. 1 und 2); dieser wurde bereits am 14. Novb. desselben Jahres, jeneram 20. März 1705 mit Willmersdorf belehnt. Nach Carl Ottos Tode (1709) erhielt Friedrich Bogislavauch noch dessen Antheil am 11. April 1710. Friedrich Bogislavs Sohn, Graf Friedrich Albrecht (No. 6),

1) Vgl. Th. II S. 263, 266 268. 2) Vgl. Th. II S. 268. 3) Malczewo war schon einmal im Besitze der Familie

von Schwerin; denn es scheint identisch mit dem Gute Malczewko zu sein, welches von dem Freiherrn Moritz Friedrich von Schwerin

aus der Linie Alt-Landsberg (Taf. XVIII. 10) 1683 angekauft und 1686 verpfändet wurde. Vgl. Th. II S. 315. 4) U. B. II.

654. 5) U. B. II. 676.