wurde von diesem mit seinen Putzar'schen Gütern 1782 an seinen Bruder, den Grafen Dettlof (No. 5), ver-äussert, vererbte sich 1791 an dessen Sohn Heinrich (No. 11), trat nach Heinrichs Ableben 1839 bei derTheilung seiner Güter in die Schwerinsburger Cavel ein und fiel mit dieser im genannten Jahre dem jetzigenBesitzer, Grafen Victor von Schwerin (No. 31), zu 1 '.
Die Grösse von Sophienhof ist 289 h 06 a 34 qm (1132 Morg. 29 GR.).
Wendfeld, — siehe Charlottenlust.
Werder, — siehe Schwerinsburg.
Wusseken in Pommern, Kr. Anclam, auch Wussecken geschrieben, jetzt ein ritterschaftliches Vor-werk und Dorf, wird von Berghaus 2 ' zu den alt-Schwerin'schen Lehnen gerechnet, welches bis in eine graueVorzeit hinauf stets in den Händen der Familie Schwerin geblieben sei, von der ein Zweig den Zunamenvon Wusseken fährte, welcher urhandlich noch 1570 vorkommt Im Lehnbriefe vom 1533 3 ' erscheint Wus-seken indessen nicht unter den von Schwerin'schen Gütern, wir glauben vielmehr, dass es erst später an dieFamilie gelangt ist und dass die von Wusseken eine von dem Geschlecht von Schwerin ganz verschiedeneFamilie gewesen sind, welche ihren Geschlechtsnamen von ihrem Besitze in Wusseken hergenommen hat.Erst im Jahre 1570 finden wir Beziehungen der Kirche in Wusseken zu den Besitzungen der Familie vonSchwerin; ein Streit zwischen Kuno Hahn als Patron der Wussekener Kirche und Ulrich von Schwerin demGrosshofmeister (Taf. VIII. 5) wegen der Pfarreiverhältnisse hauptsächlich zwischen Wusseken und demSchwerin'schen Gute Boldekow führte am 18. Juli 1570 zur Aufrichtung der Visitations-Matrikel des Cas-pels zu Wusseken, in welcher festgesetzt wurde, dass Drebelow mit Strippow zum Caspel Spantekow, undGlien zu Putzar mit aller Kirchengerechtigkeit bleiben soll, und dass Wusseken und Boldekoic sollen 2 unter-schiedene Caspelkirchen sein und eine jede ihren eigenen Pastor haben. Auch sollen bei Wusseken nach-folgende Dörfer zu ewigen Zeiten bleiben: Sarnow, Kummerow, Stretense und Pantschow. Zum CaspelBoldekow sollen gehören Zinzow und Rubenow, und, Kune Hahne und seine Erben sollen das Kirchenlehnin beiden Caspeln, sowohl zu Boldekow als zu Wusseken, mit aller Kirchengerechtigkeit behalten. Bei derAnnehmung von Pastoren sollen die Patrone vorher der Kaspeiherrschaft (für Wusseken dem Ulrich vonSchwerin und seinen Vettern zu Kummerow, dem jungen von Wolde und Casper Ihlefeld, und für Boldekowdem Ulrich von Schwerin und Christoph Lindstedten oder ihren Erben) zur Billigung präsentiren*\
Wenn hiernach Ulrich der Grosshofmeister aus der Linie Putzar (Taf. VIII. 5) und seine Vettern vonder Cummerower Linie (Taf. XIII) zur Kirchspielherrschaft von Wusseken gehört haben, sind sie 1570 ohneZweifel im Besitz von Antheilen an Wusseken gewesen. Der Cummerower Antheil kam in regelmässigem Erb-gange zunächst bis auf Curd Dettlof aus dieser Linie (Taf. XIII. 17); von diesem erbten ihn 1696 seine TöchterHelene Agnes, vermählte von Legaten, und Catharina Maria, vermählte von Peccatel (Taf. XIII. 43 und 44).Der Putzarer Antheil ging nach dem Erlöschen der Linie Putzar 1706 an die Linie Löwitz und zwar speciellan die Brüder Hans Bogislav und Curd Christoph von Schwerin (Taf. X. 31 und 32) über. Curd Christopherwarb zuerst am 25. Sptb. 1710 von den gedachten Schwestern mit dem Gute Cummerow auch das Juspatronatus über Wusseken und damit vermuthlich das gesammte Anrecht der Linie Cummerow an Wusse-ken 5 ', dann am 6. August 1714 seines Bruders Hans Bogislav Antheil an diesem Gute 6 '; er hatte hierdurchWusseken an sich gebracht, soweit es überhaupt bisher im Besitz der Familie von Schwerin gewesen war.Ausserdem aber wurde derselbe am 12. Novb. 1723 durch König Friedrich Wilhelm von Preussen mit den-jenigen 4 Bauerhöfen und der Krugstätte in dem Dorfe Wusseken belehnt, welche vormals zu dem GutMuckenburg Pertinentien gewesen^. Ferner erkaufte er 1724 von dem Capitain Hans Jürge von Köppern,Erbherrn auf Eossin, 2 Bauerhöfe in Wusseken, welche vormals ebenfalls zu Müggenburg gehört hatten 8 ',für 700 Thlr. und 1725 von demselben für 500 Thlr. dessen ganzen nach Eossin gehörenden Antheil anWusseken 9 '. Endlich erwarb er noch von dem Freimann Andreas Liebert im Jahre 1730 eine Kossäten-stelle nebst einem Hause in Wusseken für 500 Thlr. 10 '
Von Curd Christoph kam Wusseken an seinen Neffen, den Grafen Dettlof von Schwerin von der Schwe-rinsburger Linie (Taf. XII. 5), von diesem an seinen Sohn Heinrich (No. 11) und schliesslich 1839 mit denSchwerinsburger Gütern an seinen Enkel, den Grafen Victor von Schwerin (No. 31), welcher es noch heutebesitzt 11 '.
Die Kirche zu Wusseken, welche Mutterkirche von Schwerinsburg und Sarnow ist und in welche dieGemeinden Panschow und Stretense eingepfarrt sind, ist, nachdem die alte verfallen, 1740 von dem Feld-marschall mit einem Kostenaufwand von 8000 Thlr. neu erbaut worden. In dem in derselben befindlichen
1) Siehe bei Putzar. Vgl. auch Th. II S. 206, 223, 224, 228. 2) Landbuch von Pommern Th. II Bd. I S. 387. —
3) U. ß. II. 456. — 4) Nach einer Uebertragung der Matrikel ins Hochdeutsche in der Registratur des Pastors zu Schwerins-
burg. — Vgl. Th. II S. 158. — 5) Vgl. Th. II S. 259. — 6) ü. B. II. 683. — 7) U. B. II. 695. — 8) U. B. II. 696.
9) U. B. II. 697. 10) U. B. II. 701. 11) Vgl. Th. II S. 205, 222, 226, 228, 235.
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