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1 (1878) Allgemeine Geschichte des Geschlechts von Schwerin
Entstehung
Seite
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Joachim starb um 1618; seine Begüterung in Putzar kam an seine Söhne Rüdiger, Joachim undHenning Christoph von Schwerin (No. 2325). Dieses jüngeren Joachims Grundbesitz in Putzar wird in derYorpommerschen Hufenmatrikel von 1631 (U. B. II. 600) auf 38 Landhufen angegeben.

Rüdigers Söhne Joachim Valentin und Vivigenz (No. 52 und 53), sowie auch Rüdigers Brüder undMitbesitzer an Putzar, Joachim und Henning Christoph von Schwerin, starben ohne Lehnserben; in Folgedessen fiel ihr Putzar'scher Besitz und somit der ganze Antheil ihres Vaters Joachim (No. 10) an Putzar(falls nicht ein in den Pfandbesitz des Fiirstl. Meklenb. Hauptmanns Franz Felix von Borcke übergegangenerAntheil an diesem Gute dieser Joachim'schen Begüterung zuzuzählen ist) an dessen vierten Sohn Jürgenvon Schwerin (No. 26), von welchem er um 1673 wiederum an seinen Sohn, Jürgen Christoph von Schwerin(No. 56), sich vererbte.

Ludolfs Besitzthum in Putzar kam nach seinem vor 1615 erfolgten Tode an seine 4 Söhne Ulrich,Ernst Ludwig, Bernd und Curd Dettlof (No. 3538); des Letzteren Begüterung daselbst ist in der genanntenHufenmatrikel auf 36 Landhufen angegeben. Curd Dettlof überlebte seine Brüder, welche ohne Lehnserbenstarben, und gelangte dadurch nach und nach in das volle Besitzthum seines Vaters zu Putzar; aber auchCurd Dettlof selbst starb 1663 ohne Erben, wodurch dieser Ludolf'sehe Antheil an denselben Jürgen vonSchwerin (No. 26) überging, an welchen bereits der Joachim'sche Antheil sich vererbt hatte, und von diesemauch ebenso an seinen Sohn Jürgen Christoph kam.

Mit Jürgen Christoph starb am 19. März 1706 die Linie Putzar im Mannesstamme aus; die zur Erb-schaft nächstberechtigten Linien waren die Linie Löwitz (Taf. X), die Linie Cummerow (Taf. XIH) und diejüngere Altwigshagen'sche Linie (Taf. XVII), sämmtlich Abzweigungen der Linie der Bönen. Thatsächlichkamen die Putzar'schen Güter an die Linie Löwitz und zwar an den Generallieutenant Dettlof von Schwe-rin (Taf. X. 23), welcher Putzar, Borntin und Zinzow bereits seit 1696 für 10,000 Thlr. von Jürgen Christophin Pfandbesitz hatte. Auch löste Dettlof den an den Hauptmann Franz Felix von Borcke verpfändeten An-theil wieder ein. Das Successionsrecht, welches Otto Jacob von Schwerin aus der Linie Cummerow (Taf. XIII.18) an dem von Jürgen Christoph von Schwerin hinterlassenen Gute Putzar cum pertinentiis in Anspruchnahm, cedirte er dem genannten Dettlof von Schwerin unter dem 24. Juli 1706 1 *. Die jüngere Linie Alt-wigshagen, vertreten durch den Obristlieutenant Philipp Julius von Schwerin, Stifter der Linie Rehberg(Taf. XVII. 12 und Taf. XXL 1), beschränkte sich bei Lebzeiten Dettlofs auf die im Juni 1706 abgegebeneErklärung, dass sie mit demselben nach Ableben Jürgen Christophs von Schwerin an dessen Verlassenschaft,insbesondere betreffend den Antheil an Putzar pari gradu sei 2 ). Als aber Dettlof am 30. August 1707unverheirathet gestorben war und kraft des von ihm errichteten Testamentes seine Neffen Hans Bogislavund Curd Christoph von Schwerin (Taf. X. 31 und 32) dessen Güter als ihr Erbe an sich genommen hatten,cedirte denselben unter dem 27. Febr. 1708 gegen eine (nicht näher bezeichnete) Summe Geldes auch dergedachte Philipp Julius von Schwerin, Erblierr zu Rehberg, zugleich in Vollmacht seines Bruders HeinrichChristoph, Erbherrn auf Wisbur (Taf. XVII. 13), die ihnen zustehenden Gerechtsame an dem Putzar sehenAntheil des verstorbenen Georg Christoph von Schwerin. In der betr. Verhandlung heisst es dann nochweiter: So haben auch die Herrn Gebrüder der Schwerinen (Hans Bogislav und Curd Christoph) sich liie-mit reversiret, dass, wan sie insgesamt ohne Leibeslehnerben abgehen sollten, dem Herrn Obristlieutenantvon Schwerin und seinen Erben das cedirte Antheil wiederum anfallen und sie es secundum tax am zu relu-iren bemächtiget sein sollend.

Am 18. Juli 1708 schritten die Brüder Hans Bogislav und Curd Christoph von Schwerin zur Theilungsämmtlicher Güter, welche von ihrem Vater Ulrich (Taf. X. 22) und dem genannten Dettlof, ihrem Oheim, ansie gefallen waren. An Hans Bogislav kamen die sogen. Putzar'schen Güter, umfassend Putzar selbst, Glien,Sarnow, Boldekow, Zinzow, Cavelpass, Borntin, sowie Antheile an Rubenow, Wusseken, Drevelow, Thurowund Tetterin, an Curd Christoph die sogen. Löwitz'sche Güterkavel, bestehend in Löwitz, Wietstock, Neuen-dorf a , Ducherow, einem Theil von Cummerow (Schwerinsburg), 4 Bauerhöfen in Busow, Stretense und einemTheil von Panschow.

Hans Bogislav legte überdies die Vorwerke Sophienhof und Charlottenlust an, verkaufte dagegen diegedachten Antheile in Wusseken, Drevelow, Thurow und Tetterin an Curd Christoph.

Die sämmtlichen vorerwähnten Güter gelangten, da auch Curd Christoph, welcher ohne directeNachkommen starb, durch Testament vom 14. März 1755 seine Neffen zu Erben seiner Begüterung einsetzte,an Hans Bogislavs 3 Söhne, die Grafen Friedrich, Wilhelm und Dettlof von Schwerin (Taf. XII. 2, 4 und 5).

1) Lehnsarchiv zu Stettin: von Schwerin'sche Lehnsacten Tit. VII Sect. 56 No. I*> Abth. I fol. 47. 2) Lehnsarchiv zu

Stettin ebend. fol. 1417. 3) Lehnsarchiv zu Stettin ebend. fol. 92 und 93. Die Königlich Schwedische Bestätigung desVergleichs erfolgte am 26. März 1708.