t unniierow , — siehe Schwerinsburg.
I Dargib eil) in Pommern, Kr. Anclam, ein ursprünglich Spantekow'sches Dorf und insofern alt-Schwe-rin'scnes Lehn, jetzt Rittergut, wird in den Nachrichten über das Geschlecht von Schwerin 1494 zumersten Mal genannt. In diesem Jahre beweist Zabel von Schwerin (Taf. VII. 66) dem Herzoge Bogislawvon Pommern durch Vorlegung eines Documentes, dass seinen Voreltern die Bede aus den zu Spantekowgehörigen Dörfern Sarnow, Janow, Löwitz, Schmuggerow und Dar gibeil für 1025 Mark verpfändet gewesensei 1 '. In dem mehrfach genannten Lehnbriefe vom 10. Juli 1533 indessen, in welchem die zur Spantekower (wieauch zur Altwigshagen'schen) Begüterung zählenden Güter namentlich aufgeführt werden, erscheint es nichtmehr, vielmehr besassen es damals die von Wolde und nach ihnen die von Eickstedt. Aber im 18. Jahr-hundert kam Dargibell von Neuem und ganz an die Familie von Schwerin und zwar an die nach diesemBesitz benannte Linie Dargibell (Taf. XV); Otto Martin von Schwerin aus dieser Linie (No. 9) kaufte es1761 von dem Hauptmann Leonhard von Eickstedt für 15,500 Thlr. erblich und mit uneingeschränkterLehnsgerechtigkeit. Dessen Enkel Ludwig von Schwerin (Taf. XV. 26) verkaufte es indessen wieder imJahre 1851 an den Hauptmann a. D. Adolph Louis Wilhelm von Happel.
Von diesem kam Dargibell 1860 zum dritten Mal an das Geschlecht von Schwerin und zwar andie Linie Schwerinsburg (Taf. XII); Graf Bernhard von Schwerin aus dieser Linie (No. 43) kaufte es indem genannten Jahre und hat es noch heute in Besitz.
Die Grösse Dargibells beträgt 536 h 42 a 73 qm (2101 Morg.) 3 '.
Duclierow in Pommern, Kr. Anclam, ein alt-Schwerin'sches Lehn, jetzt Lehn-Rittergut, wird in demmehrerwähnten Lehnbriefe von 1533 als zugehörig zur damaligen Altwigshagen'schen Begüterung be-zeichnet. In Duclierow lassen sich drei besondere Antheile unterscheiden. Als Besitzer des einen sindnach der Ducherower Kirchenmatrikel von 1572 die zur älteren Altwigshagen'schen Linie (Taf. V) zählen-den Vettern Jacob (No. 66), Joachim der ältere (No. 69) und Joachim der jüngere von Schwerin (No. 70)anzusehen; des Letzteren Sohn Henning (No. 78) besass nach der Vorpommerschen Hufenmatrikel alleindaselbst 13 Landhufen oder 8 reducirte Hufen; 4 ) 1652 dagegen werden ihm 9 Hufen in Ducherow zu-geschrieben. Dieser gesammte Besitz blieb der älteren Altwigshagen'schen Linie und den von ihr abge-zweigten Linien Curtshagen und Stegeborg (Taf. VI A und B) bis etwa 1727 erhalten; um diese Zeitaber verkaufte ihn Werner Dettlof von Schwerin (Taf. VI B. 1) an Curd Christoph von Schwerin vonder Linie Löwitz (Taf. X. 32) 6 >.
Einen zweiten Antheil an Ducherow bildete die Begüterung, welche Hans von Schwerin aus derLinie der Bönen (Taf. IX. 5) mit den Altwigshagen'schen Gütern erworben oder später dazu erworbenhatte; dieser kam 1598, nachdem die auf 30 Jahre verpfändet gewesenen Altwigshagen'schen Güter 1596wieder eingelöst worden waren, an den Enkel des Hans Bone, Namens Hans Felix von Schwerin von der Cum-merower Linie (Taf. XIII. 2) 6) , verblieb in der Linie bis Hans Felix (No. 26), ging 1689 auf dessenSchwestern über (No. 25, 28, 29 a , 31) und wurde von diesen 1690 an die Gebrüder Ulrich und Dett-lof von Schwerin von der Löwitzer Linie (Taf. X. 22 und 23) für 3000 Thlr. verkauft, von welchendann der Besitz ebenfalls zunächst an ihren beziehungsweise Sohn und Neffen Curd Christoph sichvererbte. 7 '
Einen dritten Antheil an Ducherow besassen die Lindstedts. Derselbe gelangte nach dem TodeChristophs von Lindstedt im Jahre 1639 allermeist an Anton Dettlof von Schwerin von der Löwitzer Linie(Taf. X. 8) 8 ' und vererbte sich von diesem theils gleichfalls auf Curd Christoph, seinen Enkel, theils aufBogislav von Schwerin von der jüngeren Linie Altwigshagen (Taf. XVII. 8). Bogislav überliess seinen An-theil seinem Bruder Philipp Julius (Taf. XVII. 5) 9) ; dessen Sohn Philipp Julius, der Stifter der RehbergerLinie (Taf. XXI. 1), veräusserte ihn aber 1689 für 8000 Thlr. an Dettlof von Schwerin von der LöwitzerLinie (Taf. X. 23), dessen Erbe dann wiederum sein Neffe Curd Christoph von Schwerin war 10 '.
Ausserdem hatte nach Berghaus U) Curd Christoph auch noch einen dem Landesherrn zustehenden An-theil an Ducherow 1730 durch Kauf und Tausch erworben.
1741 befand sich demnach Curd Christoph von Schwerin in dem ungetheilten Besitz von Ducherow.Von diesem gelangte er erblich an seinen Neffen Heinrich Bogislav Dettlof aus der Schwerinsburger Linie(Taf. XII. 5), dann 1803 in Folge brüderlicher Auseinandersetzung an dessen Sohn Carl (No. 14) undendlich 1868, ebenfalls durch brüderliche Theilung, mit Luisenhof und Mollwitz 12 ' an Carls Sohn, den GrafenBernhard von Schwerin (No. 43), in dessen Händen es sich noch heute befindet. 13 ' Sein Neffe, Graf Axel
1) Vgl. Th. II S. 142 und 143. - 2) Berghaus a. a. 0. S. 298. — 3) Vgl. Th. 11 S. 274, 276, 278. — 4) Vgl. ebend.
S. 96—98 und 100. — 5) Vgl. ebend. S. 205 Anm. 11. — 6) Vgl. ebend. S. 249. — 7) Vgl. ebend. S. 255. — 8) Vgl. ebend.
S. 193. — 9) Vgl. ebend. S. 296. — 10) Vgl. ebend. S. 362. — 11) Landbuch von Pommern Th. II Bd. I S. 310. — 12) Siehe
daselbst. — 13) Vgl. Th. II S. 226, 230, 238.