Beide Antheile an Neuendorf kamen 1652 an Otto's Sohn Philipp Julius von Schwerin (Taf. XYII. 5)');1658 aber trat durch freiwillige Ueberlassung Seitens seines Bruders Bogislav (Taf. XYII. 8) derjenige An-theil an Neuendorf noch als dritter hinzu, welcher an diesen 1639 aus der von Lindstedt'schen Verlassen-schaft gefallen war 2 '.
Der soweit vereinigte Besitz von Neuendorf kam von Philipp Julius von Schwerin 1685 an dessenSohn gleichen Namens, Stifter der Linie Rehberg (Taf. XXI. 1); dieser verkaufte ihn 1689 mit Wittstockund Ducherow an den Generallieutenant Dettlof von Schwerin von der Löwitzer Linie (Taf. X. 23) für8000 Thlr. 3 '.
b) Der von Lindstedt'sche Besitz in Neuendorf fiel 1639 nach dem Tode Christophs von Lindstedtan die Vettern Anton Dettlof von Schwerin von der Löwitzer Linie (Taf. X. 8) und Bogislav von Schwerinvon der jüngeren Linie Altwigshagen (Taf. XVII. 8) 4) . Der Letztere überliess seinen Antheil 1658 seinemBruder Philipp Julius 5 '.
Der Antheil Anton Dettlofs vererbte sich auf seinen Sohn 6 ', denselben Dettlof von Schwerin (Taf. X. 23),welcher, wie unter a mitgetheilt worden, 1689 noch drei weitere Antheile an Neuendorf erwarb.
Dieser nun aus dem alt-Schwerin'schen und dem von Lindstedt'schen Antheil bestehende Gesammt-besitz von Neuendorf kam von Dettlof von Schwerin am 18. Juli 1708 an dessen Neffen Curd Christoph(Taf. X. 32) 7 ', und von Letzterem auf Grund brüderlicher Vergleiche vom 19. Mai 1760 und vom 31. Octb.1768 gleichfalls an seinen Neffen, den Grafen Wilhelm von Schwerin von der Schwerinsburger Linie(Taf. XII. 4). Graf Wilhelm überliess Neuendorf nebst anderen Gütern am 1. Octb. 1787 für 75,000 Thlr.seinem jüngsten Bruder Dettlof (Taf. XII. 5), und dieser veräusserte durch Verträge vom 23. Decb. 1790und 17. Jan. 1791 Neuendorf mit Curtshagen an Otto Ludwig Friedrich von Borcke. 8 '
Seit 1820 indessen sind beide Güter wieder im Besitz der Familie von Schwerin und zwar in denHänden der Linie Curtshagen (Taf. VI. A), Carl August Curd von Schwerin aus dieser Linie (No. 21) kauftesie im genannten Jahre von dem Herrn von Borcke für 50,000 Thlr. zurück. Zur Zeit gehören sie dem Sohnedesselben, Rudolf von Schwerin (No. 29) 9) .
Neuendorf" umfasst 282 h 63 a 92 qm (1107 Morg.).
2. Grundbesitz der Linie Stegeborg (Taf. VI B)
(in Schweden). io)
Bors i n Schweden, Prov. Ostgothland, Kr. Linköping bei Norrköping, wurde in den ersten Jahrzehntendieses Jahrhunderts durch Graf Friedrich Wilhelm von Schwerin (No. 7) erworben; zur Zeit besitzt es (seit1848) dessen Sohn Graf Otto Philipp August von Schwerin (No. 17). u >
Idingstad (Ydingstedt) in Schweden, Prov. Ostgothland, Kr. Linköping, war Bestandtheil des Fidei-commisses, welches der im Jahre 1748 gestorbene Schwedische General der Cavallerie Jacob Freiherr vonBurensköld in Ostgothland errichtet hatte, und gelangte, da dieses Geschlecht im Mannesstamme ausstarb,durch die Vermählung Maria Johannas, Tochter des Generals, mit dem Freiherrn Claus Philipp von Schwerinaus der Linie Putenitz-Löbenitz, jetzt Husby in Schweden (Taf. XI. 16), im Jahre 1716 an Letzteren.Durch dessen Enkelin, die Gräfin Marianne Eleonore von Schwerin (Taf. XI. 27), welche die Gemahlin desGrafen Werner Dettlof von Schwerin auf Stegeborg (Taf. VI. B. 3) wurde, kam Idingstad 1773 an die LinieStegeborg; gegenwärtig besitzt es (seit 1848) Graf Frederic Wilhelm Werner von Schwerin (No 15), derEnkel des Vorigen. 12 '
Wiggeby, Prov. Ostgothland, Kr. Linköping bei Söderköping, war im Anfange dieses JahrhundertsBesitz des Grafen Friedrich Wilhelm von Schwerin (No. 7) und kam nach dessen Tode 1848 an seine TochterHedwig Marianne Charlotte (No. 18), seit 1859 Wittwe des Grafen Philipp Werner von Schwerin (No. 10),in deren Händen es noch jetzt sich befindet. 13 '
1) Vgl. Th. II S. 292. — 2) Siehe unter b. — Vgl. Th. II S. 296. — 3) Vgl. ebend. S. 362. — 4) Vgl. ebend. S. 193. —
5) Siehe unter a. — 6) Vgl. Th. II S. 198. — 7) Vgl. ebend. S. 205. — 8) Vgl. ebend. S. 225 und 226. — 9) Vgl. ebend.
S. 109, 110 und 226 Anm. 7. — Siehe auch Berghaus, Landbuch von Pommern Th. II Bd. I S. 337 und 338. — 10) Ueber dieBesitzverhä 11nisse dieser und der weiteren beiden Linien in Schweden (Taf. XI und XX) sind uns von deren Mitgliedern
nähere Nachrichten nicht mitgetheilt worden; wir haben uns deshalb in dieser Beziehung auf dasjenige beschränken müssen,
was uns aus anderweitigen Quellen bekannt geworden ist. — 11) Vgl. Th. II S. 114 und 115. — 12) Vgl. ebend. S. 112—115
und S. 211, 213, 214. — 13) Vgl. ebend. S. 114 und 115.
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