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1 (1878) Allgemeine Geschichte des Geschlechts von Schwerin
Entstehung
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Joachimsthal'schen Gymnasiums zu Berlin und (ausser kleineren Familien - Archiven, wie zu Wolfshagen imKreise Prenzlau,) das umfangreiche gräflich Schwerin'sche Familien-Archiv zu Wildenhoff in der ProvinzPreussen. In letzterem sowohl, welches besonders reich ist an Nachrichten über die persönlichen und Besitz-Verhältnisse des Oberpräsidenten Freiherrn Otto von Schwerin (f 1679), als auch in den vorher genanntenArchiven sind zugleich Beiträge für den allgemeinen Theil dieser Familiengeschichte und den biographischenTheil gefunden und gesammelt worden.

Zur Beantwortung der Frage, ob auch das Lüneburgische Geschlecht von Schwerin in diesem Geschichts-werke zu behandeln d. h. gleichen Ursprungs mit dem Meklenburgischen Geschlecht sei, sind ausserdemdie betr. Urkunden des Staatsarchivs zu Hannover, der Stadtarchive zu Lüneburg und Braunschweig undder Klosterarchive zu Ebstorf bei Uelzen und zu Lüne bei Lüneburg eingesehen worden. Die Zahl dieserUrkunden ist sehr beträchtlich; doch hat ein Zusammenhang der genannten beiden Geschlechter in Betreffihrer Abstammung sich nicht ergeben, und haben wir uns daher begnügt, eine Stammtafel des Lüneburgi-schen Geschlechts (siehe Th. I S. 5) und eine Abbildung der von diesem Geschlecht geführten Siegel (sieheTh. III Siegeltafel I No. 7, 8 und 9) beizufügen.

Die Aufzeichnungen im Urkundenbuche sind je nach der Bedeutung der Schriftstücke für das Geschlechtim Ganzen, für einzelne Linien oder einzelne Glieder desselben theils durch vollständige Urkunden, theilsdurch Auszüge erfolgt; bei letzteren ist die für die Sache wesentliche Stelle überall wörtlich aus der Ur-kunde übernommen worden.

In Betreff der Vollständigkeit hat unser Urkundenbuch das gleiche Schicksal gehabt wie alle Werkedieser Art; ungeachtet der umfassendsten Forschungen vor dem Abschluss desselben (1875) sind nach diesemnoch manche in Betracht kommende Documente zu unsrer Kenntniss gelangt, sodass ein Nachtrag unvermeid-lich gewesen ist 1 ). Wenn auch jetzt noch Lücken bemerkt und insbesondere Seitens der Mitglieder der Familieselbst Schriftstücke, welche den eigenen Zweig angehen, vermisst werden sollten, so sei daran erinnert, dassabgesehen von wiederholten mündlichen Ersuchen gelegentlich der jährlich abgehaltenen Familientage auchzweimal (1862 und 1876) durch öffentlichen Aufruf in den Zeitungen den Familiengliedern ans Herz gelegtworden ist, alle diejenigen Documente, an deren Aufnahme in dem Urkundenbuche ihnen gelegen sei, unsmindestens zu bezeichnen, noch besser aber, diese selbst uns mitzutheilen oder wenigstens von dem Ortihrer Aufbewahrung uns Kenntniss zu geben.

Sie gel-Abbildungen sind dem Urkundenbuche 62, Wappen-Abbildungen 10 beigegeben.

In den biographischen Nachrichten über das Geschlecht von Schwerin, dem zweiten Theile diesesWerkes, welcher zunächst nach dem Urkundenbuche fertig gestellt worden, hat bis auf die Jetztzeit herab jedePersönlichkeit Berücksichtigung gefunden, welche als zugehörig zu dem Geschlecht ermittelt worden ist; dieGesammtzahl dieser biographischen Skizzen beträgt über 1180.

in welchem sie nach den Urschriften selbst abgedruckt worden, davon geben wir ein kurzes, besonders auffälliges Beispiel mittelstder nachstehenden (für unsere Arbeit allein in Betracht kommenden) Zeugenreihe einer Urkunde vom 16. Juni 1285.

Wortlaut bei Stavenhagen (S. 330).

Cujus rei sunt festes Rodolfus de Nienkerken,

, Albertus de Rubekow, Richardus de Ghöreke,

et Wizlaus de Uznam, milites; Thidericus de Molendino,

Johann et Thidericus de Swerin, Herbordus et Hinricus dicti Lücker,Ludolfus et Nieland fratres, famuli nostri.

Wortlaut des Originals (vgl. U. B. II. 25).

Cujus rei sunt testes Rodolphus de Nienkerken, Henrieusde Zagenz, Oldagus, Conradiis de Vertieren, Con-radus de Nienkerlcen, Albertus de Rubekowe, Richardusde Goreke , LodvicilS lveding et Wyzlaus de Uznam, milites;Thidericus de Molendino, Johannes et Thidericus de Zveryn, Her-bordus et Henricus dicti Lukere, Ludolphus et Nielant fratres,famuli nostri.

Mit den im Wortlaut des Originals schwarz unterstrichenen Buchstaben wird auf die Abweichungen, mit den fettgedruckten Buchstaben und Worten auf die Auslassungen im Text bei Stavenhagen aufmerksam gemacht.

1) Das Yerhältniss der in dem Urkundenbuche nebst Nachtrag erwähnten Personen des Namens Schwerin zu den in denStammtafeln aufgeführten Familiengliedern wird im Anhang zu Th. I unter No. 13 nachgewiesen. Ebendaselbst im Yerzeichniss No. 14 geben wir die zu dem Urkundenbuche erforderlich gewordenen Berichtigungen vereint mit den Ergänzungen und Berichti-gungen zu dem ersten und zweiten Theil dieses Werkes.

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