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1 (1911) Von Justinian bis zur Mitte des zehnten Jahrhunderts : mit Index
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Geschichte der lateinischen Literatur des Mittelalters. Erster Teil.

von der Einmütigkeit bei seiner Wahl. Er weist den Vorwurf zurück, daßFormosus in unkanonischer Weise von einem Bistum zum andern über-gegangen sei, und entlastet den Papst besonders dadurch, daß ihm dasWirken der zeitgenössischen Päpste gegenübergestellt wird; zu dieser Recht-fertigung wird übrigens, wie auch schon von den Vorgängern, ruhig diepseudoisidorische Fälschung benutzt. Der Verfasser versteigt sich sogarzu der Behauptung, daß alle Papstregierungen seit Marinus ungültig seien,wenn die des Formosus zu verwerfen ist, und er stellt am Schluß, umdie Behauptung von dessen Rechtmäßigkeit aufrechtzuerhalten, allerhandDaten zusammen, wie auch schon teilweise seine Vorgänger getan hatten.Zuerst nämlich erwähnt er alle diejenigen Bischöfe, die von einem Bistumin ein anderes gelangt waren, und hierauf macht er die Bischöfe namhaft,die zwar abgesetzt worden, aber vom Papst in ihre bischöfliche Stellungwieder eingesetzt worden waren. Die ganze Schrift endet mit den heftigstenAnschuldigungen gegen Johann X. und klingt in die dringende Bitte an dieStadt Rom aus, nicht mehr in Zukunft auf so leichtsinnige Weise sich beider Christenheit zu kompromittieren.

Zeugnisse. Die Stelle (Dum ml er, Gesta Berengarii imperatoris S. 153) Iohannem(abusive tue sedi preest) . . . ad diaconum consecravit , . . idem Johannes Bononiensem eccle-siam . . . invadere presumpsit . . . qua relicta sanctam Bomanam et apostolicam ecclesiamnefariis ausibus usurpavit. Et nunc pro libitu suo vult solvere et ligare et velut Lucifa-ille . .. ecclesiam vult exeommunicare kann sich nur auf Johann X. beziehen, da kurz zuvordie Weihe Johanns IX. durch Formosus erzählt wird; daher ist die Berechnung p. 148 tocimsacerdotalis [ordinis] seriem ab ipso lohannis tempore qui ante tricennium defunctus est, irri-tam et evacuatam, quod absit, perspiciemus nicht zutreffend, denn der hier erwähnte Johanneskann, da er dem Marinus die Weihe erteilte, nur Johann VIII. sein, und hierfür wärenvierzig Jahre richtig gewesen. Da nun S. 149 totiis poene mundus per annos XXX in ruinapositus est die Zahl wiederholt wird, also ein Versehen in der Zahl nicht vorliegen kann,so handelt es sich um eine Verwechselung von Johann VIII. und Johann IX., dessen Ponti-fikat 898 begann, so daß man für die Abfassung der Schrift ins Jahr 928 kommt. WederAuxilius noch Vulgarius ist der Verfasser, denn der Stil der Schrift ist ein völlig anderer.Nämlich der Anonymus schreibt ein klares und ungesuchtes Latein und verleiht seinerSchrift eine solche Lebendigkeit, daf3 wir ihn als Schriftsteller viel höher einschätzen müssenals die beiden Vorgänger, die übrigens beide von ihm benutzt werden, vgl. Dümmler, Auxi-lius und Vulgarius in den Noten zu De causa Formosiana S. 119 ff. und S. 42 ff. Zu Pseudo-isidors Benutzung s. Dümmler, Gesta Bereng. S. 143 n. 4 und 144 n. 2. Die Literaturkenntnisdes Verfassers beschränkt sich auf Vergil') und Sedulius;' 2 ) doch kennt er auch das baldnach 878 von einem neapolitanischen Schriftsteller verfaßte Gedicht Nobilibus quondam, ausdem er Vs. 13 f. in der Lesart von Bamberg. P. III. 11 s. X anführt. 3 ) Die Schrift steht imVeron. cap.LXIV s.XI XII f.l20b, hrsg. in Anastasii bibl. de vitis Rom. pont. ed. Blanchi-nius IV p. LXXff. und von Dümmler, Gesta Berengarii imperatoris S. 137154. Zur ge-schichtlichen Würdigung s. Dümmler S. 6672, zur Abfassungszeit v. Winterfeld, PL,4,407 n. 2. Uebrigens scheint nach dem Inhalt der Schrift am Anfang nicht viel zu fehlen,trotzdem einige Blätter der Hs. verloren sind.

Carmen Adelardo episcopo.

In einer vatikanischen Handschrift ist ein Gedicht von zwanzig metrischgebauten sapphischen Strophen erhalten, das den Tod Kaiser Ludwigs undKarls des Kahlen sowie des Papstes Johann VILT. beklagt und sich dadurchals in Verona verfaßt zu erkennen gibt, daß auch die Klage der Bürger

') S. 137 tristilsis Unguis. 138 nee visunee dictic affabilis ulli.

2 ) S. 142 a solis ortu usque ad terre limi-tem (Hymn. 2,1 f.). Außerdem wird S. 137 von

der lernäischen Schlange gehandelt und S. 143ein Zitat aus Ennodius gebracht.3 ) Vgl. Traube, PL. 3, 554 ff.