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Die Religion der Semiten
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Verbot des privaten Schlachtens. 217

verteilt. Das spricht sich auch in der Form der Hinrichtimg bei den altenHebräern aus, wo der Verbrecher durch die ganze Gemeinschaft gesteinigt wird.

Die Vorstellung, dass das Leben eines Tieres durch das gleiche religiöseBedenken geschützt ist, wie das eines Stammesgenossen, vermögen wir nurschwer zu begreifen, oder allenfalls sind wir geneigt, sie eher als einer späterenund sentimentalen Zeit denn als dem barbarischen Leben primitiver Zeiteneigentümlich anzusehen. Aber diese Schwierigkeit hat ihren Grund darin,dass wir dabei einen falschen Standpunkt einnehmen. In alter Zeit hatteder Mensch sicher nicht die Vorstellung von der Heiligkeit des tierischenLebens als solchen; auch hatte niemand irgend eine Vorstellung von der Hei-ligkeit des Menschenlebens als solchen. Das Leben des Stammesgenossen war ihmheilig, nicht weil er ein Mensch war, sondern weil er demselben Stamme an-gehörte. Ebenso ist dem Barbaren das Leben eines Tieres, das der Gattungseines Totem angehört, heilig, nicht weil es ein lebendes Wesen ist, sondernweil sie beide von gleicher Abstammung und miteinander verwandt sind.

Es ist klar, dass die Bedenken der Beduinen des Nilus, ein Kamel zuschlachten, auf dieses Motiv beschränkt waren; denn Wild zu erlegen und zuverzehren trugen sie kein Bedenken. Aber ein Kamel schlachteten sie nichtausser unter solchen Verhältnissen, die es auch manchem Wilden gestatten,sein Totemtier zu töten, d. h. bei Hungersnot und unter Beobachtung besondererreligiöser Riten 43ü . Zwischen dem arabischen Brauch und dem Totemismusbesteht mithin ein vollständiger Parallelismus ausser in einem Punkte. Esgiebt kein direktes Zeugnis dafür, dass das Bedenken gegen das private Schlach-ten eines Kamels in Gefühlen der Verwandtschaft seinen Ursprung hat. Wiewir aber gesehen haben, liegt ein indirektes Zeugnis darin, dass die Zustim-mung und Teilnahme des Stammes, die erforderlich ist, um das Schlachteneines Kamels legitim zu machen, ebenfalls notwendig ist, um den Tod einesStammesgliedes rechtsgültig zu machen. Ein direktes Zeugnis zu finden,können wir freilich nicht erwarten; denn es ist ganz unwahrscheinlich, dassdie Araber zur Zeit des Nilus noch irgend welche klare Vorstellungen überdie ursprüngliche Bedeutung von Bestimmungen hatten, die ihnen durch dieUeberlieferung aus einem weit primitiveren Zustande der Gesellschaft über-kommen waren.

Verbot des privaten Schlachtens.

Die Vermutung, die wir hier ausgesprochen haben, dass die Rücksicht,die die Beduinen auf das Leben des Kamels nehmen, ihren Ursprung in dergleichen Grundanschauung von der Verwandtschaft zwischen Menschen undgewissen Tierarten hat, die im Totemismus von grundlegender Bedeutung ist,würde nicht viel Wert haben, wenn sie nur auf einen vereinzelten Brauchbei einem einzelnen arabischen Stamme begründet wäre. Es ist aber zu be-merken, dass die gleiche Beschränkung des privaten Schlachtens von Tierenin alten Zeiten unter allen Semiten bestanden haben muss. Wir haben Grundzu der Annahme gefunden, dass unter den alten Semiten überhaupt keinSchlachten ausser zum Opfer zulässig war; ebenso ergaben sich uns, abge-

436) Fiazer, Totemism, pp, 19. 48.