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Jedenfalls wirkt auch die Not sehr stark mit. auch ist dieIntcrnationalisierung der Sitten und Gewohnheiten der zunehmendenVerbreitung und der gegenwärtigen Vorliebe für geistige Getränkeäusserst förderlich.
Nachdem er so den Ursachen, dem Einfluss und den Be-ziehungen der Trunksucht und des Alkoholismus nachgeforscht,sucht Zerboglio nach socialen Heilmitteln für diese oder jenen.
Es werden Mässigkeitsvereine in Vorschlag gebracht, Alkohol-steuern, Beschränkung des Verkaufs geistiger Getränke. Hospitalefür Alkoholistcn, Kerkerstrafen und Geldbussen für Trunkenboldeund solche, die zur Trunksucht verführen oder diese fördern, aus-gedehnte Schulbildung, billige Vergnügungen. Ersetzung des Schnapsesdurch Kaffee, Thee, Bier.
14. Die neue Strafrechtschule in Italien und im Aus-land. — Alfredo Frassati 1 ) beschreibt mit grossem Glück dieEntwicklung und Erfahrungen der neuen Schule in Italien und imAuslande — die auf diese Weise sich rühmen kann, schon einenGeschichtsschreiber zu besitzen, der sich besonders dadurch eingrosses Verdienst erworben hat, dass er unsere Ansichten auch beialten oder längst vergessenen Schriftstellern nachweist.
Bei Erwähnung Galls macht er auf verschiedene merkwürdigeBeabachtungen dieses Unverdientermassen in Vergessenheit geratenenForschers aufmerksam, unter anderen auch auf die über die Em-pfindungslosigkeit (Analgesie) der Verbrecher, bei welcher Gelegen-heit Gall über einen Mörder berichtete, der aus vollem Halselachte, als ihm auf dem Rade die Knochen gebrochen wurden, undals ihn der Henker fragte, wie er lachen könne, da er doch dieentsetzlichsten Schmerzen fühlen müsse, geantwortet hatte, „er könnesich nicht enthalten zu lachen, wenn er an die Grimassen denke,die der Giesser schnitt, als er ihm geschmolzenes Zinn durch dieKehle gegossen."
Im zweiten Kapitel: .,Die Vorläufer" berichtet er von denAnsichten zweier unbekannt gebliebenen Autoren, Joch und B.on-deau, über die Begründung der Strafe und die Verbrechen, dievöllig mit denen der modernen Neuerer übereinstimmen.
„Wenn der Mensch nicht frei ist — schrieb Joch im Jahre1772, — wenn der Mensch so handelt, wie es seine Natur, seinOrganismus verlangt, warum soll er dann bestraft werden, da dochjedes Element einer Schuld bei ihm fehlt? Wenn der Mensch abernicht frei ist, was nützen dann Tadel, Belohnung. Strafe, Furcht,Hoffnung, Ehre und Schande?" Die Antwort, die Ferri darauf
!) La nuova Scuola di Diritto penale in Itcilia ed all' Estero. —
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