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wachsenen Verbrecher durchaus nichts mehr, es sei denn, dassMüssiggang und schlechte Gewohnheiten die Haupttriebfeder seinerHandlungen waren; nur dann ist es vielleicht möglich, einem solchenMenschen die Fähigkeit in der menschlichen Gesellschaft zu lebenwiederzugeben. Was die Erziehung im jugendlichen Alter betrifft.so kann der Einfiuss religiöser Eindrücke in Verbindung moralischerBelehrung, wenn auch nicht einen geborenen Verbrecher in einenehrlichen Menschen verwandeln, so doch ein gewisses Gegengewichtgegen die schädlichen Einflüsse ausüben, und — wenigstens invielen Fällen - - den Trieb zum Verbrechen etwas im Zaume halten.
Schliesslich kommt er noch auf die socialen Einflüsse auf dasVerbrechertum zu sprechen.
In diesem Teil bekämpft er die socialistische Theoi'ie vomZusammenhang von Not und Verbrechen. Er kommt zu dem Er-gebnis, dass die ökonomische Lage nicht Ursache des Verbrechens.sein könne, da sie nicht - - worauf es hier ankäme — ein Schwindendes Gefühls der Rechtschaffcnheit bewirken und habsüchtige Gierhervorrufen könne, welch letztere Erscheinung überall vorkommtund in "Wirksamkeit ist. Was den Einfiuss der eigentlichen striktensocialen Einrichtungen betrifft, so bemerkt er, dass dieser sichhöchstens an den Zufallsverbreehern bemerklich machen könnte.Schliesslich giobt er zu. dass den Gesetzen gewiss ein grosser Ein-fiuss auf die verschiedenen Formen des Verbrechens zugeschriebenwerden müsse, irnd dass der Gesetzgeber sich dies stets vor Augenhalten sollte.
Im dritten Teil seiner Arbeit beschäftigt sich Garpfalo mitder Bekämpfung des Verbrechertums. Hier geht er zuerst die ver-schiedenen von den Autoron der klassischen Schule vorgeschlagenenFormeln für den juristischen Begriff des Verbrechens durch undkommt zum Schluss. dass sich alle auf die moralische Verantwort-lichkeit des Verbrechers oder auf das proportionale Strafmass stützen.Dann untersucht er diese beiden Postnlate. Was das erstere be-trifft, leugnet er die Willensfreiheit und jene Halbverantwortlich-keit, die nur eine von einigen Strafrechtslehrern gemachte Konzessiondarstellt, er kritisiert die gesetzlichen Systeme über den Einfiussder Trunkenheit, des Alters und des Geschlechts auf das Verbrechenund möchte, dass andere Prinzipien an deren Stelle träten, die eraus den vorangeschickten Beobachtungen ableitet. Betreffs der Pro-portionalität zwischen der Grösse des Strafmassos und der des Ver-brechens leugnet er, dass die relative Schwere der Verbrechen inabsoluter Weise festgestellt werden könne, da in dieser Hinsicht dieTheorien der von ihm citierten und bekämpften Autoren keineswegsals gelungen bezeichnet werden könnten. Anstatt nach einer mess-baren Quantität Übel zu suchen, die dem Urheber eines gegebenen
Lorabroso, Verbrecherstudien. 1j