— 216 —
muss man bedenken, dass einzelne sich dem bösen Willen einerMenge gar nicht widersetzen können, "weil sie sonst als Feiglingebehandelt oder gar geschlagen nud getötet würden.
Sighele vervollständigt seine Arbeit, indem er die anthro-pologische, Zusammensetzung der Massen untersucht. Er analysiertVerbrecher. Narren. Vagabunden. Bummler, die sich an solchenZusammen Strömungen beteiligen; er zieht Vergleiche zwischen wirk-lich verbrecherischen Volksmassen, die sich zu Mord. Diebstahl.Scheusslichkeiten und manchmal sogar zum Kannibalismus hinreissenlassen. — und den ehrlichen Massen, die den ungesunden Regungenzu widerstehen oder Avenigstens an einem gegebenen Punkt auf derabschüssigen Bahn des Lasters inne zu halten vermögen. Dazucitiert er manche Episoden aus der französischen Revolution von89. dei- Kommune, dem Strike von Decazeville und den Arbeits-losenunruhen in Born im Februar 1880: und aus all diesen Bei-spielen geht hervor, dass es sehr oft — unter solchen Volksmassen- die geborenen Verbrecher sind, welche die Übelthaten begehen.während die grosse Mehrheit ihnen höchstens Beihilfe leistet oderihnen blindlings folgt.
In der (unlängst bei Alcan erschienenen) französischen Aus-gabe seines Buches fügt Sighele noch eine Studie über das. waser den ..dauernden psychologischen Zustand des Volkes" (condigionepsicologica permanente clel popolo) nennt, hinzu, worin er mit einemSeitenblick auf die sociale Frage der Gegenwart darlegt, dass beiBeurteilung der Kollektivverbrechen dem Zustand der Unzufrieden-heit, in dem sich - - durch die Schuld aller oder keines — dasVolk heute nohvendigerweise befinden muss. Rechnung zu tragen sei.
Im letzten Kapitel seines Buches beschäftigt sich S i g h e 1 edamit, wie sich der Richter nach den aus seinen Beobachtungenhervorgehenden Ergebnissen solchen Ausschreitungen gegenüber zuverhalten hat. und behauptet, dass einer, der sich unter demfascinierenden Eintiuss der Massen eines Verbrechens schuldig ge-macht, nicht ohne weiteres für völlig unverantwortlich erklärtwerden dürfe. Die hypnotische Suggestion — die die stärkste vonallen Suggestionen ist — ist niemals imstande, die Persönlichkeitganz zu vernichten: der Hypnotisierte bleibt -- wie Gilles de laTou rette so hübsch sagt — immer irgendwer. So kann alsoauch in den Massen die Suggestion die persönliche Responsabilitätnicht völlig A r ernichten. Sie kann sie höchstens herabmindern; undso schlägt denn auch unser Autor für in grossen Volksmassen be-gangene Verbrechen mildernde Umstände vor.
Doch müsste diese Strafmilderung je nach den bestimmendenMotiven; die bei Verbrechen obwalteten, und nach der anthropolo-gischen Kategorie der Delinquenten bemessen werden; ein Gelegen-