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Sammlung der gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften des Elementar-Schulwesens im Bezirk der königl. Regierung Düsseldorf, nebst e. histor. Einl. in die Verwaltung des öffentl. Unterrichts aus den Zeiten des Churfürsten Carl Theodor bis auf das Todesjahr König Friedrich Wilhelm III., 1794 - 1840
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251mit im nächsten Jahre die meisten Schulen schon eine wohlbestellteSaamschule aufzuweisen haben.Düsseldorf, den 13. November 1822.Königliche Preußische Regierung, 1. Abtheilung.2. Bekanntmachung.Um den Schullehrern, welche in Beförderung der Obstbaum-zucht sich vorzüglich thätig bewiesen haben, einen Beweis derZufriedenheit zu geben, hat die Königl. Regierung zu Düsseldorfeine silberne Medaille, auf der einen Seite die Pflanzung undImpfung der Bäume mit der Umschrift kleine Mühes und aufder andern Seite die Sammlung der Früchte mit der Unter-schrift: großer Lohns darstellend, zwölf Lehrern durch die Schul-pfleger als Auszeichnung zustellen lassen.Düsseldorf, den 14. Juli 1830.Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.3. Circular=Rescript.Das Ministerium findet sich durch manche in den Sani-taͤts⸗ und andern Berichten der Koͤnigl. Regierungen erwähnteUnglücksfälle veranlaßt, von dem Königl. Consistorium und Pro-vinzial=Schulcollegium Bericht darüber zu erfordern, ob in denSeminarien seines Bezirks auch der nöthige Unterricht überWiederbelebung der Scheintodten, Kenntniß der Giſtpflanzen,Verhalten bei dem Biß toller Hunde, Verhütung der Feuersbrün-ste und anderer Unglücksfälle ertheilt wird. Das Königl. Con-sistorium und Provinzial=Schulcollegium wird hierdurch aufgefor-dert, darauf, daß dies geschehe, mit Ernst zu halten und dieVorsteher und Inspektoren der Seminarien darauf aufmerksamzu machen, daß dieser Unterricht recht eigentlich in diese Unter-richts=Anstalten gehöre, damit diese gemeinnützlichen Kenntnisseaus denselben in die Elementar=Schulen und aus diesen in dasVolk übergehen, weshalb denn auch die Seminar= und Schulleh-rer=Prüfungen wesentlich und unnachlässig auch auf diesen Gegen-stand gerichtet werden müssen. Das Ministerium beabsichtigt,letzterem seine besondere Aufmerksamkeit zu widmen, und siehtden von dem Königl. Consistorium und Provinzial=Schulcollegium,nach Rücksprache mit dem Medicinal=Collegium und den Regie-rungen, darüber etwa zu machenden Vorschlägen entgegen, un-abhängig jedoch der von dem Königl Consistorio und Provinzial-Schulcollegio darüber baldigst zu erlassenden, diesen Unterrichteinschließenden, Verfügungen und Anordnungen.Berlin, den 6. Juni 1829.