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Sammlung der gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften des Elementar-Schulwesens im Bezirk der königl. Regierung Düsseldorf, nebst e. histor. Einl. in die Verwaltung des öffentl. Unterrichts aus den Zeiten des Churfürsten Carl Theodor bis auf das Todesjahr König Friedrich Wilhelm III., 1794 - 1840
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180Obgleich es nun in dem Zwecke einer guten Schule mitbe-griffen ist, jenen zarten milden Sinn in den Kindern zu pfle-gen, der allein schon vor aller Rohheit in Behandlung der Thierebewahren kann; so machen wir es doch den Lehrern noch be-sonders zur Pflicht, diesem Gegenstande ihre Aufmerksamkeitvorzüglich zu widmen, und der, in unsrer stark bevölkerten Ge-gend mehr als anderswo, verderblichen Unsitte mit besonnenemErnste entgegen zu wirken.Da es bei den meisten Kindern nur eines leisen Anregensdes natürlichen Zartgefühls bedarf, um sie vor jeder Härte ge-gen Thiere zu bewahren; so wird der Lehrer es sich angelegenseyn lassen, dieses Gefühl zu beleben. Er wird überdieß dasHerz der Kleinen den Freuden der Natur zu öffnen suchen; wirdsie auf den Gesang der Vögel, den sie in zu großer jugendlicherLebhaftigkeit zu überhören geneigt sind, aufmerksam machen, damitsie bei demselben nicht ungerührt bleiben. Er wird ihnen andas Herz legen, wie viele Freuden sie durch unbesonnenes Zer-stören der jungen Vögelbrut zernichten. Er wird ihre Theil-nahme gegen die Thiere überhaupt anzuregen suchen und ihnenden Schmerz der Vögel bei dem Verluste ihrer Jungen schildern.Er wird sie ferner mit denjenigen Vögeln bekannt machen, welcheuns durch ihren Gesang erfreuen, oder in anderer Art denMenschen Nutzen und Vergnügen gewähren.Da ein kleines Lesebuch über diesen Gegenstand, LiederLehren, Erzählungen und Beschreibungen der nützlichsten und an-genehmsten einheimischen Vögel enthaltend, jeder Schule vonNutzen seyn könnte; so setzen wir einen Preis von 25 Thalerfür denjenigen aus, welcher vor dem Schlusse des laufenden Jahresdas beste Werkchen im Manuscript, nicht über 6 Druckbogenstark, zum freien Gebrauche für die Schulen uns einsenden wird.Den Schulpflegern tragen wir auf, nach vorgegangenerBenehmung mit dem Landrathe, uns denjenigen Lehrer ihresPflegekreises im August eines jeden Jahres zu nennen, welchermit dem wärmsten Eifer und dem besten Erfolge in dem Sinnedieser Verordnung gewirkt hat.Den Pfarrern und Schulpflegern vertrauen wir, sie werdendieser Angelegenheit, bei welcher alle Stände so sehr betheiligtsind, weil sie die Erhaltung eines ihnen allen werthen Genussesbezweckt, um so lieber ihre Sorge widmen, als durch die Weisewie sie gefördert werden soll, die Veredlung des Menschen selbstbewirkt wird. Gern werden sie den Lehrer unterstützen und ihmmit Rath und Anleitung an Hand gehen, wie er die Rohheitund Unbesonnenheit am sichersten bekämpfen und dagegen einenmilden und gerechten Sinn bei der Jugend begründen kann.Die Pfarrer besonders können hierin fruchtbringend wirken,wenn sie die Schonung der Thiere überhaupt und die Beschütz-ung der Sangvögel, die so ausgezeichnet zur Verherrlichung von