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Sammlung der gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften des Elementar-Schulwesens im Bezirk der königl. Regierung Düsseldorf, nebst e. histor. Einl. in die Verwaltung des öffentl. Unterrichts aus den Zeiten des Churfürsten Carl Theodor bis auf das Todesjahr König Friedrich Wilhelm III., 1794 - 1840
Entstehung
Seite
175
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1751) in dem Unglücke der unehelichen Geburt, wodurch die Kin-der der strengen väterlichen Aufsicht und Erziehung beraubt,einer leichtsinnigen oder unverständigen Mutter überlassen,und der Armuth und oftmals der Verachtung hingegebensind, und daher leichter verwildern und verderben.2) in den schlechten Beispielen der Eltern, die durch Wortund That ihre Kinder zum Bösen reizen, und oft zu wirk-lichen Verbrechen anleiten.3) in Vernachlässigung des Schul= und besonders des Reli-gionsunterrichts, welches hier und da in der schlechten Be-schaffenheit der Schulen und des Unterrichts, so wie in derSorglosigkeit der Lehrer und Geistlichen, häufiger aber in derVerwahrlosung und dem bösen Willen der Eltern und An-gehörigen ihren Grund hat; aber auch nicht selten4) durch vagabundirende Lebensweise bewirkt wird, wodurchkein ordentlicher Unterricht in Schulen und Kirchen Stattfinden und controllirt werden kann, daneben schlechte Bei-spiele in den Bettlerherbergen gesehen werden, und zu einergeregelten Thätigkeit alle Gelegenheit und Ermunterungfehlt;5) in dem Hingeben der Kinder zu Diensten, besonders Hirten-diensten, wo entweder im Hause verdorbenes erwachsenesGesinde und dessen Sittenlosigkeit, oder auf dem Felde dieLangeweile und Verführung zur Verletzung der Unschuld zugroben fleischlichen und andern Lastern und Verbrechen hin-ziehen, und der Unterricht, wenn auch nicht ganz, doch größ-tentheils zur Sommer= und Herbstzeit versäumt wird. Glei-cherweise gehört hierhin das Austhun der Kinder zu Fabrik-arbeiten, wobei nicht nur alle die Nachtheile zu besorgen sind,welche das Zusammenseyn mit rohen Erwachsenen auf dasjugendliche Gemüth hat, und welche die Versäumnisse eineszureichenden Unterrichts mit sich führen, sondern wobei auchneben dem unwiderbringlichen Schaden für die Gesundheit,die Geistesfähigkeiten durch die fortwährenden mechanischenArbeiten abgestumpft werden; hierzu kommt nun noch6) die Verführung zu geheimen Sünden der Unkeuschheit, wo-durch die Kräfte des Leibes und der Seele zerstört, die ed-leren Gefühle erstickt, Trägheit, Unlust und Unthätigkeit er-zeugt, und vor allen Dingen Offenheit und Wahrhaftigkeit,des Wesens benommen werden.Um nun die hier angegebenen Quellen der Verbrechen imjugendlichen Alter möglichst zu verstopfen, sind zunächst folgendeMittel die zweckmäßigsten:1) daß unehelichen Kindern nach Thl. 2. Tit. 2. §. 614. desallgemeinen Landrechts überall Vormünder, und zwar solchebestellt werden, von deren Einsicht und Rechtschaffenheit sicherwarten läßt, daß sie sich wirklich um die Erziehung ihrer