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Sammlung der gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften des Elementar-Schulwesens im Bezirk der königl. Regierung Düsseldorf, nebst e. histor. Einl. in die Verwaltung des öffentl. Unterrichts aus den Zeiten des Churfürsten Carl Theodor bis auf das Todesjahr König Friedrich Wilhelm III., 1794 - 1840
Entstehung
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110ner vorzüglichen Fähigkeiten und Eigenschaften zur Aufnahmegelangen;3) bei guten Anlagen die Fertigkeit im Lesen und Versteheneines leichten deutschen Buches, verbunden mit der Kenntnißwenigstens der allgemeinsten Regeln des Sprachbaues aus derRechtschreibung, eben so Fertigkeit im Schreiben und in dengemeinen Rechnungsarten, Sicherheit in den Grundlehren desChristenthums und Anlagen zur Musik;4) endlich, und vor allen Dingen ein frommer Sinn undein sittlicher Wandel, beglaubigt durch ein Zeugniß des Pfarrersund der Ortsbehörde.5) Diesen Zeugnissen hat jeder Aspirant einen von ihmselbst verfertigten Lebenslauf beizufügen, worin: a) Name undVornahme, b) Alter, c) Geburtsort, d) Confession, e) Name,Stand und Wohnort der Eltern, und f) zusammenhangende No-tizen über genossene Erziehung und Bildung überhaupt, kurzalles aufzunehmen ist, was über die wichtigern Verhältnisse desAspiranten Aufschluß gibt.6) diejenigen, welche eine Unterstützung auf dem Seminarnachsuchen, haben außer vorzüglich guten Zeugnissen für ihrenFleiß und ihren bisherigen Lebenswandel auch noch ein motivir-tes Zeugniß der Ortsbehörde ihres bisherigen Aufenthalts bei-zubringen, daß und in welchem Grade sie der Unterstützungbedürftig sind.Düsseldorf, den 10. Mai 1826.Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.2. Bekanntmachung.Um die Zweifel zu erledigen, welche über den Verbrauchvon Stempelpapier bei den Zeugnissen, Anstellungs=Gesuchen,Bestallungen und Bestätigungen der Elementar Schul=Amts-Candidaten obwalten, hat das Königl. Ministerium der geist-lichen Angelegenheiten in Gemeinschaft mit dem Königl. Mi-nisterium der Finanzen unterm 30sten Juli d. J. verordnet:Es bedarf der besonderen Anmeldungen und Gesucheum Zulassung zur Prüfung nicht, sondern es habendiejenigen welche ſich derſelben ſtellen wollen, ſobaldder Termin dazu durch die Amtsblätter bekannt ge-macht ist, an den Schul=Inspektor respective die Schul-Commission abzugeben:a) einen von ihnen selbst verfaßten Lebenslauf;b) ein ärztliches Zeugniß über ihren Gesundheits-Zustand, worin auch der Kuhpocken=Impfung zuerwähnen ist;