55Sinnlichkeit auf das menschliche Herz einen so täuschenden undmächtigen Einfluß hat. Sie wird nicht oder sehr spät gelingen,wenn nicht das Kind frühzeitig und anhaltend zur Beherrschungdes sinnlichen Begehrens und Verabscheuens durch Mäßigkeit,Nüchternheit und Genügsamkeit, durch Abgehärtetheit, Arbeit-samkeit und Betriebsamkeit eingeleitet und darauf hingewiesenwird, wie es in seinem Thun und Lassen die Liebe oder dasMißfallen Gottes, und nicht sein sinnliches Behagen oder Miß-behagen ins Auge fassen solle. Mit aller Anleitung und Uebungaber muß auch eine ernsthafte Zucht verbunden werden, die demKinde, wie die h. Schrift sagt, den Hals beugt, so langees noch jung ist, 1) die jedoch von Liebe geleitet wird, daßsie die Kinder nicht erbittert.?)Dieses, christliche Aeltern! sind die Haupttheile der Grund-lage, welche bei der Jugend durch die Erziehung gelegt werdensoll. Wir haben sie nicht so sehr entworfen, um Ihnen eineAnleitung zu geben, wie die Kinder sollen erzogen werden, alsvielmehr, um Ihnen bemerklich zu machen, wie Vieles und wieWichtiges in dieser Sache, womit es viele Aeltern so leicht neh-men, gefordert wird, und wie Wenige der Forderung nachzu-kommen im Stande sind. Denn dieser Vorrath von Kenntnis-sen, der zur Erziehung unentbehrlich ist, diese Fertigkeit undGewandtheit, die vorhandenen Kenntnisse auf die verschiedensteWeiſe den Kindern faßlich, klar, eindringlich und bildend mit-zutheilen, welche der Erzieher besitzen muß, diese Liebe und die-ser Ernst, diese langmüthige Geduld und stets heitere Regsam-keit, welche bei zu bildenden Kindern erfordert werden, sindselten in einem Menschen vereinigt; sie machen eine eigene Vor-bereitung und Ausbildung nothwendig, die sich nicht alle Ael-tern aneignen können, und endlich füllt das Geschäft so vielZeit aus, als die Wenigſten ihrem übrigen Lebensberufe ent-ziehen können. Daher wird es für Alle, welche sich der Er-ziehung ihrer Kinder nicht ſelbſt widmen können, Pflicht, ſieeinem Andern zu übertragen, oder vielmehr, sie mit den übri-gen gleichen Alters zum öffentlichen Unterrichte und zur Schulezu schicken. Zu letzterm halten Wir wegen der besondern Vor-theile, welche der gemeinschaftliche Schulbesuch darbietet, auchnoch diejenigen Aeltern für verpflichtet, welche ihre Kinder selbsterziehen könnten. Denn das Kind entwickelt sich freier, allsei-tiger und gedeihlicher in Gesellschaft mit seines Gleichen. Imsteten Umgange mit den Erwachsenen tritt in Allem zu sehr einstörendes Mißverhältniß hervor. Die jugendliche Munterkeit,die stets Wechsel und Bewegung sucht, wird durch den männ-lichen Ernst erdrückt, und das Kind lebt in einem ganz andern1) Eccle. XXX. 12. 2) Ephes. VI. 4.
Druckschrift
Sammlung der gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften des Elementar-Schulwesens im Bezirk der königl. Regierung Düsseldorf, nebst e. histor. Einl. in die Verwaltung des öffentl. Unterrichts aus den Zeiten des Churfürsten Carl Theodor bis auf das Todesjahr König Friedrich Wilhelm III., 1794 - 1840
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55
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