406. Die den Normal=Cursus in Brühl besorgenden Lehrerwerden am Ende eines jeden Cursus dem Director des öffent-lichen Unterrichts eine Liste derjenigen Subjecte, welche demselbenbeigewohnt haben, einreichen, und darin deren Vor= und Zu-namen, Alter, Dienstjahre, Religion, Ort der Anstellung,Verheirathung und Kinderzahl, Einkünfte, Fähigkeiten undwährend des Cursus gemachte Fortschritte genau und gewis-ſenhaft angeben.7. Diese Listen sollen bei allen künftigen Besetzungen vonLandschullehrer=Stellen in den an diesen Normal=Cursus ver-wiesenen Bezirken zum Grunde gelegt, und diejenigen Subjecte,welche mit einem günstigen Urtheil sich darauf notirt befinden,bei vorkommender Gelegenheit vorzugsweise befördert werden,wie solches hinsichtlich einiger junger Männer, welche an demjetzt beendigten Lehrcursus Theil genommen haben, bereitswirklich geſchehen iſt.8. Der provisorische Director des öffentlichen Unterrichts amNieder=Rhein ist nebst sämmtlichen Cantons=Commissarien derBezirke von Aachen und Köln sowohl, als der deutschen Can-tone im Bezirk Verviers und dem Professor Schug zu Brühl,mit Vollziehung des gegenwärtigen Beschlusses beauftragt.11Bekanntmachung und Belobung, die, auf verschiedenenPunkten des Roer=Departements sich bildenden Uebungs-Curse und Schullehrer=Conferenz=Gesellschaftenbetreffend, vom 20. Novb. 1815.Es ist eine für die Staats=Regierung und jeden Freunddes Guten höchst erfreuliche Wahrnehmung, die in der Aus-arbeitung und zum Theil schon in der Ausführung begriffenenPlane einer vollſtändigen materiellen und formellen Reorgani-sation des Rheinischen Elementar=Schulwesens, auf vielenPunkten, namentlich des Roer=Departements, durch einenschönen, selbstthätig sich regenden, das Gute und Wahre liebe-voll und kräftig ergreifenden Geist unterstützt zu sehen.Dieser Geist war es, auf den ich rechnete, als, bald nachAntritt meiner Verwaltung, ich dem schwierigen, durch die Zeit-verhältnisse keinesweges begünstigten Schulverbesserungs⸗Ge-schäfte mit gläubiger Hoffnung eines glücklichen Erfolgs michunterzog. Denn der Geist allein ist lebendig und macht leben-dig in jedem höhern Sinn: und nur durch ihn werden dieSchwierigkeiten überwunden, welche so manches drückende undhemmende Realverhältniß dem Aufstreben des Menschen zuseinem höhern Beruf entgegenstellt.
Druckschrift
Sammlung der gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften des Elementar-Schulwesens im Bezirk der königl. Regierung Düsseldorf, nebst e. histor. Einl. in die Verwaltung des öffentl. Unterrichts aus den Zeiten des Churfürsten Carl Theodor bis auf das Todesjahr König Friedrich Wilhelm III., 1794 - 1840
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