22Die Wahrnehmung, daß die Allerhöchste Kabinetsordre vom6. April 1839 und das darauf gegründete hohe Regulativ überdie Beschäftigung, den Schul= und Religions=Unterricht jugend-licher Arbeiter in den Fabriken vom 9. März, der unterm 21.Sept. desselben Jahres erlassenen Dienstanweisung ohnerachtet,nicht überall mit Erfolg durchgeführt worden, hat die unterm6. Dec. erlassenen zusätzlichen Vorschriften nothwendig gemacht.Abth. XII.Schließlich unterlassen wir nicht aus dem Jahre 1841 dieBestimmungen auzumerken, welche die Königlichen Ministeriender Finanzen, und der Geistlichen Unterrichts= und Medizinal-Angelegenheiten wegen der Fälle, in welchen Geistliche undSchullehrer zur Klassensteuer herangezogen werden sollen, un-term 30. Dec. erlassen haben. Abth. VII. 13.
Druckschrift
Sammlung der gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften des Elementar-Schulwesens im Bezirk der königl. Regierung Düsseldorf, nebst e. histor. Einl. in die Verwaltung des öffentl. Unterrichts aus den Zeiten des Churfürsten Carl Theodor bis auf das Todesjahr König Friedrich Wilhelm III., 1794 - 1840
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