83manus fratris Joannis Kempen, primi prioris, quorumpater Joannes et mater gertrudis vocabatur. *) Der Fort-setzer dieser Chronik, der seine Zusätze mit dem Jahre 1477abschloß, also ein Zeitgenosse des Thomas war und so sei-nen Geburtsort gewiß gekannt hat, bezeugt das Nämliche:Eodem anno (1471) in festo st. Jacobi minoris post com-pletorium obiit praedilectus frater noster Thomas Hemer-ken de Kempis natus civitate dioecesis Colonien-sis.?) Der fast gleichzeitige Biograph des Thomas a K.,auf den wir unten zurückkommen werden, sagt von ihm„Hic Thomas cognomen habens malleus natus fuit decivitate cui nomen Kempis, dioccesis Coloniensis.Johann Busch, der Verfasser der Windesheimer Chronik,welcher beide Brüder Johann und Thomas von Kempen kannte.sagt von dem ersten: tertius in ordine fuit frater Joannesde Kempis oppido dioecesis Colon.3) Der ge-lehrte Karthäuser Georg Pirkhamer, welcher im Jahre1494 also kaum zwei Decennien nach dem Tode des Tho-mas sein Leben beschrieb, meldet dasselbe. Eine der ältestendeutschen Uebersetzungen des Büchleins von der NachfolgeChristi, die Dillinger, nennt auf dem Titel Thomas alsVerfasser, mit dem Zusatz: Aus Kempen im CölnischenBisthum. Endlich steht es durch gerichtliche in unsermKempen aufgenommene Urkunden fest, daß im Jahre 1402Johann a Kempis für sich und seinen Bruder Thomas inden Verkauf ihres daselbst am Kirchhof gelegenen älterlichenHauses eingewilligt habe.Minder zuverlässig wird die Erledigung der Frage: „inwelchem Hause der Stadt Kempen wurde Thomas geborenausfallen. Sie ist zwar gewissermaßen nur von lokalem Interesse,darf aber nicht gänzlich umgangen werden. Lange Zeit hat mandas Haus des Stadtraths Adam Simons auf der Peters-straße dafür gehalten. Dieser Irrthum war daraus entstanden,daß es „zum Thomas a Kempis“ hieß und dessen Abbildungzum Aushangeschilde hatte. Es war ein Wirthshaus, in welches1) Chr. cit. C. X. p. 32.2) Chr. cit. S. 137.3) Chr. cit. II. c 35.4) Die betreffenden Urkunden sind mitgetheilt im Cod. dipl.N. 10 u 11.
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Nachrichten über Thomas a Kempis : nebst einem Anhange von meistens noch ungedruckten Urkunden
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