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Nachrichten über Thomas a Kempis : nebst einem Anhange von meistens noch ungedruckten Urkunden
Entstehung
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55S. 20. Wie den frommen Brüdern von ihren Gegnern zum Vor-wurf habe gemacht werden können, daß sie sich zu heiligen Uebungen mitLayen vereinigten, iſt nicht abzuſehn. In allen Klöſtern war ja derGottesdienst den Geistlichen und den Layenbrüdern gemeinsam. Auch wa-ren die frommen Brüder meistens selbst Layen.S. 37. Daß Gobelin a Kempis (der angebliche Bruder des Tho-mas a K.) in dem Fraterhause zu Zwoll Schulunterricht ertheilthabe, geht aus der angeführten Stelle (App. ad chr. s Agn. S. 123.)nicht hervor. Hier lesen wir bloß, daß er einigen darinn aufgenomme-nen Layen Anleitung zum geistlichen Leben geben sollte.S. 73. Die höhere Lehranstalt zu Emmerich ist nicht ein Gym-nasium für römisch=katholische Geistliche, sondern einfach ein katholi-sches Gymnasium.S. 76. Die Stiftung zur Weidenbach in Cöln hatte ihren Na-men nicht von der Weite oder Breite des Baches, woran sie lag, sondernvon den daran wachsenden Weiden (rivus salicum). Das Fraterhauszu Münster wurde nicht schon 1647 supprimirt, sondern erst im Jahre1772, wo seine Güter dem Priester=Seminar angewiesen wurden. (Kochseries Ep. Mon. IV. S. 75)S. 82. Nach D. s. Darstellung sollte man glauben, daß dieRecesse des Cardinals und apost. Legaten Nic. v. Cusagegen Bilder-dienst und die Anbethung der h. Hostie überhaupt gerichtet waren. Esist aber nicht so. Er wollte nur, wenn das Volk auf die Figur (dasAeußere) eines Heiligenbildes mehr Werth legte, als sich gebührte, dannsollte es weggeschafft werden. Eben so wenn sich bei einer h. Hostie eineVerwandlung in blutiges Fleisch zeigte, sollte man sie nicht öffentlich demVolke zeigen, damit es nicht des Gewinnstes halber zu geschehen scheine.S. stat. ant. eccl. Col. S. 250 ff.S. 83. Wenn der Windesheimer Bibeltext von der Kirchenver-sammlung zu Constanz gut geheißen worden wäre, hätte er eine dem derComplutensis und der Vulgata gleiche Celebrität erlangt. D. citirtzum Erweis seiner Behauptung S. 103 ff. der Windesheimer Chronik.Hier (S. 105) ist aber nirgend von einem Concilium sondern nur voneinem Capitulum generale die Rede. Die von einigen dazu beauftrag-ten Geistlichen revidirte und emendirte Bibel wurde dem Generalkapitelder Windesheimer Congregation unterbreitet und es beschloß vermöge derihm verliehenen päpstlichen und bischöflichen Privilegien (authoritatepapali et episcopali), daß nach ihr alle Abschriften genommen und nachihrem Texte die liturgischen Bücher des Ordens eingerichtet werden soll-ten. Die Frage, welche man den Klosteraspiranten vorlegte, ob siegut essen und schlafen könnten, hatte keine Beziehung auf Wohlleben, son-dern ging aus Rücksichten auf Brauchbarkeit der sich meldenden hervor.Man lese nur die Worte des Chronikanten S. 277 chr. wind.S. 84. Annenberg statt Agnetenberg ist wohl nur ein Druck-fehler.S. 99. Den weltberühmten h. Anselmus Erzbischof von Canter-bury, kennt D. nur als einen piemontesischen Mönch.S. 103. Huß, soll vom Concilium zu Constanz zum Tode (?)und zwar hauptsächlich deshalb verurtheilt worden sein, weil er zur