20nen Bürger nach den vier Stadtvierteln, weswegen man ihreVorſteher „Vierder“ nannte. Dieſe waren die Vertreter dergemeinen Bürgerschaft. Die unterste Stufe derjenigen, dieim städtischen Wesen etwas zu sagen hatten, bildeten die Ge-schworenen (Jurati). Zu ihnen gehörten alle in Eid undPflicht genommene Bürger, zum Gegensatz der bloßen Ein-wohner, denen keine politische Rechte zustanden. Bei wich-tigen Angelegenheiten, besonders dann, wenn es sich um neueBeſteuerungen handelte, wurde die Geſammtbürgerſchaft (zueinem Gemeinde=Bescheid) zusammenberufen. Daher kam esauch, daß in städtischen Schuldverschreibungen nicht nur Bür-germeister und Rath, sondern auch die gemeine Bürgerschaft(Vierer und Geschworene) sich als Schuldner erklärten. DerGeschäftsgang war demnach ein ganz einfacher. Der Rathbeschloß, die Bürgermeister führten aus, die Viertelsvorsteherüberwachten Beides, hatten Vorschläge und Einwendungen zumachen und auch sonst manche Angelegenheit von geringererBedeutung in ihren Bezirken auszuführen. Die in Kempenansässigen erzbischöflichen Vasallen!) und Beamten=Familien?)hatten auf das städtische Gemeinwesen keinen Einfluß. EinPatriciats) hat sich aus ihnen nicht herausgebildet. So waralso die Verfassung eine, wenn man sie so nennen will, durch-aus democratische. Für die wenigen schriftlichen Arbeitenwar ein Schreiber*) besoldet. An der Spitze der Defensiv-macht der Stadt stand ein Hauptmann oder Wachtmeister,der immer einer der angesehensten Bürger war. Eins der wich-tigsten Elemente im damaligen städtischen Leben, sowohl in po-litischer als in häuslicher Hinsicht waren die Bruderschaften,mit ihren Wahlen, Vorrechten, Festen und Almosenspenden.Es ist erwiesen, daß gegen das Ende des 14. Jahrhundertsdie St. Nicolai=Bruderschaft, zu der nur solche Bürger gehör-ten, die in keine Handwerksinnung eingeschrieben waren, schonbestand und ein nicht unbedeutendes Vermögen besaß.Obgleich das städtische Gemeinwesen von dem auf demLande durchaus getrennt war; so standen doch auch hier dem1) z. B. die Schaffrath, Schmalbroich, Bruchhausen u. s. w.) z. B. Hundt, Warenborg, ter Möhlen später Molanus.3) wie z. B. in Neuß und Andernach.4) scriba juratus oder notarius oppidi, später Syndicus.5) Praefectus vigiliarum.
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Nachrichten über Thomas a Kempis : nebst einem Anhange von meistens noch ungedruckten Urkunden
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