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Nachrichten über Thomas a Kempis : nebst einem Anhange von meistens noch ungedruckten Urkunden
Entstehung
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19und die Weintrauben anfingen zu reifen, bei Orsoy über denRhein setzend, wieder in das Kölner Erzstift ein und hausetehier mit Verheerung und Plünderung neun Tage. Am erstenTage mußte die Gegend um Uerdingen herhalten, am zweitendie von Zons, am dritten und vierten die zwischen Köln undBrühl, am fünften die von Brauweiler, am sechsten und sie-benten die auf der Gillbach, am achten die um Neuß. Amneunten fand er sich wieder in Orsoy ein und zog sich mitreicher Beute über den Rhein zurück. Verlassene und ausgeplünderte Dörfer, in Rauch aufgegangene Scheunen und Hau-ser bezeichneten die Spur des wilden Zuges. Mehr als10,000 Gulden wurden von den verschonten Orten erpreßtund noch 300 Fuder Wein. Die Bürger von Kempen unddie Bewahrer der erzbischöflichen Fruchtscheune kamen mitdem Schrecken davon. Das Land hatte etwas mitzuleiden.!)Die Verfassung des bürgerlichen Gemeinwesens?) littzwar in Kempen viele Abänderungen. Die seit dem Jahre1322 durch Wahl aus der gemeinen Bürgerschaft hervorge-gangene Vertretung der Gemeinde hat sich als eine nebender Verwaltung bestehende bis zur französischen Occupationerhalten. An der Spitze der Verwaltung standen zwei Bür-germeister (Magistri civium oder Proconsules) die mit denRathsmännern (Consules) das städtische Magistrats=Collegiumbildeten. Der eine der Bürgermeister wurde von dem Rathaus seiner Mitte gewählt und hieß der Rathsbürgermeister.Den andern wählten alljährlich am dritten Weihnachtstagedie Viertelsvorsteher als Repräsentanten der gemeinen Bür-gerschaft. Man nannte ihn Gemeindebürgermeister. Dieabgehenden Bürgermeister blieben Mitglieder des Raths. DaKempen ein Ackerstädtchen war, fern von einem Flusse undeiner großen Heerstraße; so war es natürlich, daß Handelund Gewerbe nicht zu irgend einer politischen Bedeutung ge-langen konnten. Statt daß in Köln und andern gewerbflei-ßigen größeren Städten die Bürgerschaft sich in Zünfte(Gaffeln) für gewisse Berufe und Beschäftigungen theilte,kannte man in Kempen nur eine Eintheilung der erbgesesse-1) Herm. Corn. chr. bei Eccard II. S. 1166. Chr. Coln285Unter andern wurde die Stadt Bonn stark gebrandschatztnevineta demolirentur. Herm. Corn cit.) jus municipale.