21Stadtmagistrat mancherlei Gerechtsame zu, z. B. Beaufsichti-gung von Maaß und Gewicht, Sorge für Unterhaltung derWege, Gestattung der Anlage von Ziegelöfen u. s. w. IngerichtlicherBeziehung bildeten Stadt und Land ein Ganzes.wenigstens in so fern als beide unter einem und demselbenGericht standen. Die Anzahl der Gerichtsscheffen war un-bestimmt. Gewöhnlich finden wir ihrer sieben. Nachdemaber im sechszehnten Jahrhundert Stadt und Land sich ge-trennt und die sechs Honnschaften auf dem Lande sich zu ein-zelnen selbstständigen Gemeinden ausgebildet hatten, wurdenin jeder Honnschaft von den Hofbesitzern, unter dem Vorsitzdes landesherrlichen Amtmanns, zwei Scheffen gesetzt, diedann zugleich die unmittelbaren Verwaltungsvorsteher ihrerGemeinden waren. Im vierzehnten Jahrhundert aber, umwelches es sich hier handelt, konnten auch Städter!) auf denScheffenstuhl gelangen. In bürgerlichen Rechtssachen,deren aber nur sehr wenige, in so fern sie strittiger Be-schaffenheit waren, vor das Ortsgericht kamen, indem siemeistens an das erzbischöfliche Officialat in Köln gingen,wiesen die Scheffen das Urtheil. Der Richter oder Schult-heiß verkündigte es und brachte es zur Ausführung. InSachen freiwilliger Gerichtsbarkeit sprach der Richterüber das Gethätigte „Bann und Frieden“ und die Scheffenbekundeten es mit Brief und Siegel. Die Sprache, in wel-cher die Scheffenurkunden gefaßt wurden, war bis in dasvorletzte Jahrzehend des 14. Säkulums die lateinische. Dieälteste in deutscher Sprache gefertigte, welche wir haben ent-decken können, ist vom Jahre 1377.2) Die Functionen einesGerichtschreibers konnte jeder Notarius versehen. Das Ge-richt hielt seine Sitzung auf dem zwischen der Kirche unddem Markte gelegenen Gemeindehause.3) Der Blutbannwurde von diesem nämlichen Gerichte unter Vorsitz des„Advocatus“ ausgeübt. Der „Advocatus oppidi et terrae4) Henricus Nosenberg oppidanus et scabinus de Kempene.Urk. v. J. 1382 in B. und M. cod. dipl. II. S. 294.Friedrich An den Iseren Scepen to Kempen, in einer ungedr.Urk. v. J. 1362. Die Familie an den Iseren war eine städtische.2) S. Urk. IV. im Anhange-*) Curia. Der leere Platz, wo es sonst stand, heißt noch „Rath-hausplatz
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Nachrichten über Thomas a Kempis : nebst einem Anhange von meistens noch ungedruckten Urkunden
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