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Trier zugeteilt. Die Funktionen des Friedensgerichts zu St. Johannwurden dem Friedensgericht zu Saarbrücken überwiesen.
Am 18. April 1817 hörte die Gerichtsbarkeit, welche dasFriedensgericht zu Herrstein noch bis dahin über die preussischgewordenen Orte des gleichnamigen Cantons (Aschbach, Bruchweiler,Hellertshausen, Hottenbach, Kempfeld, Schauren) ausgeübt hatte,auf, dieselben wurden nun dem Friedensgerieht zu Ehaunen zu-gewiesen.
B. Das Fürstentum Birkeiifeld.
Das — mit Ausnahme des Cantons Birkenfeld, welcher alleinganz an Oldenburg abgetreten ist — aus lauter Can tonsteilen zu-sammengesetzte Fürstentum wurde organisiert durch die Verordnungvom 2. September 1817 *).
§ 1 der Verordnung bestimmt, dass sämtliche Gegenständeder Regierung im Fürstentum Birkenfeld unter unmittelbarer Lei-tung des Herzogs von dem Regierungskollegium zu Birkenfeld zubesorgen sein. Letzterem unterstehen die Ämter, diesen die Bürger-meistereien. Jede Gemeinde soll ihren eigenen, sowohl den Bürger-meistern als unmittelbar den Ämtern untergeordneten Ortsvorstandhaben. Gemäss § 12 wird das Fürstentum in folgende Ämterund Bürgermeistereien geteilt:
1. Amt Birkenfeld mit den Bürgermeistereien: Birkenfeld,
Leisel, Niederbrombach;
2. Amt Oberstein mit den Bürgermeistereien: Herrstein, Ober-
stein, Fischbach;
3. Amt Nohfelden mit den Bürgermeistereien: Nohfelden,
Neunkirchen, Achtelsbach.
Die Bestimmungen dieser Verordnung traten am 1. Ok-tober 1817 in Kraft.
In dem unten angeführten Werke 2 ) ist ein Verzeichnis derÄmter, Bürgermeistereien und Gemeinden enthalten, welches auchfür das Jahr 1818 als massgebend betrachtet werden kann,wie die Durchsicht der Sammlung der Gesetze und Verordnungen
!) Barnstedt, Samml. d. Ges. etc. II. S. 3 ff.
2 ) Barnstedt, Versuch einer kurzen statistisch-topographischen Be-schreibung des Grosshrzl. Oldenb. Frsts. Birkenfeld, 1. B. Tabelle IL