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2. lutherische Kreissynode mit 7 Gemeinden: Dinslaken, Hies-feld, Hünxe, Gahlcn, Götterswickerhamm, Spellen, Duisburg.
Unterm 14,-Juli 1817 genehmigte das Ministerium provisorischdie Einteilung vom 17. Mai, welche von den Synoden selber innähere Beratung gezogen werden sollte. Bis zum März 1818 istdiese Frage noch nicht erledigt worden.
Anlässlich der bevorstehenden dreihundertjährigen Gedenkfeierder Reformation eiiiess Friedrich Wilhelm III. am 27. September 1817an die Angehörigen der beiden evangelischen Konfessionen einenAufruf, sich zu einer evangelischen Kirche zu vereinigen, welchemeine Anzahl von Gemeinden nachkamen. Bereits am 25. No-vember 1817 1 ) macht die Regierung zu Trier bekannt, dass inner-halb ihres Bezirks die Geistlichen der bisher getrennten protestan-tischen Bekenntnisse sich mit völliger Zustimmung ihrer Gemeinde-glieder zu einer evangelischen Kirche vereinigt haben. Bis Mittedes Jahres 1818 fand die Union ferner statt in Creuznach, Simmern,Sobernheim, Bacharach, St. Goar, Bendorf, Altenkirchen, Hamma. d. Sieg, Haan, Ratingen, Essen, Dinslaken, Wesel, Rees, Ham-minkeln 2 ), Emmerich, Xanten, Calcar, Mors 3 ). Während diese Ge-meinden förmliche Unionsnrkunden aufgestellt haben, sind andereohne förmliche Urkunden der Union beigetreten. Viele evangelischeGemeinden haben ihre Vereinigung auch erst nach dem vorhin an-gegebenen Zeitpunkte vollzogen. Auf der Karte sind die uniertenevangelischen Gemeinden mit U bezeichnet.
VI. Zur Einwohnerstatistik.
Alsbald nach der Einrichtung der neuen preussischen Ver-waltung wurden von den einzelnen Bezirksregieruugcn Volkszäh-lungen veranlasst, deren Ergebnisse in den topographisch-statistischenBeschreibungen der Regierungsbezirke niedergelegt sind. Ob alleZählungen genau zu derselben Zeit stattgefunden haben, ist ausdem Vorhandenen nicht ersichtlich, und ebenso ist bei dem über-lieferten Zahlenmaterial nicht überall mit Sicherheit zu bestimmen,auf welche Zählung es zurückzuführen ist. Daraus ergiebt sich,dass eine genaue Berechnung für einen bestimmten Zeitpunkt auf
!) Amtsbl. d. Reg. zu Trier 1817 No. 82, No. 495.
2 ) Amts.bl. ä. Reg. zu Köln 1818 No. 4, No. 30, u. 1819 No. 8, No.61.
3 ) Die Angabe dieser Gemeinden ausser Hamminkeln beruht aufeiner Mitteilung des Consistoriums der Rheinprovinz vom 17. Juli 1894.