Satzungen
der
Gesellschaft für Rheinische Greschichtskunde.
(Gegründet am 1. Juni 1881, mit den Hechten einer juristischen Personausgestattet durch Allerhöchsten Erlass vom 9. August 188J).)
§ 1-
Die Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde
hat den Zweck, die Forschungen über die Geschichte der Rhein-lande dadurch zu fördern, dass sie Quellen der rheinischen Ge-schichte in einer den Forderungen der Wissenschaft entsprechendenWeise herausgibt.
Der Sitz der Gesellschaft ist Köln.
§ 2.
1. Stifter der Gesellschaft sind diejenigen, welche wenig-stens eintausend Mark in die Kasse der Gesellschaft einzählen.
2. Patrone der Gesellschaft sind diejenigen, welche einenJahresbeitrag von mindestens einhundert Mark auf drei Jahre zuzahlen sich verpflichten.
3. Mitglieder der Gesellschaft sind diejenigen Forscher aufdem Gebiete der rheinischen Geschichte oder auf verwandten Ge-bieten, welche entweder
a) bei Gründung der Gesellschaft als Mitglieder beigetretensind, oder
b) später auf Vorschlag des Vorstandes durch die Gesellschaftin ihren Hauptversammlungen ernannt werden.
§ 3.Die für ihre Zwecke erforderlichen Geldmittel entnimmt die
Gesellschaft: