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II. Endgültige Besitzergreifung.
Der siegreiche Feldzug von 1813/14 hatte Deutschland vomfranzösischen Joche befreit. Es blieb aber noch die schwierigeAufgabe der Neuordnung der Territorial- und Verfassungsverhält-nisse zu lösen, welche in den beiden letzten Jahrzehnten so grosseUmwälzungen erfahren hatten. Die Lösung dieser Aufgabe be-schäftigte den Wiener Kongress, der anfangs November 1814 er-öffnet wurde.
A. Das preussische Gebiet.
Am 10. Februar 1815 war das Schicksal des grössten Teilesder Länder, welche heute die Rheinprovinz bilden, endlich dahinentschieden, dass sie mit der Krone Preussen vereinigt werdensollten. Es war ein Glück, dass der lange provisorische Zustanddamit für diese Gebiete sein Ende erreichte, und Preussen beeiltesich, namentlich auch mit Rücksicht auf den nach Napoleons Rück-kehr von Elba wieder ausgebrochenen Krieg, welcher bei derUngewissheit der Lage auf die Stimmung der Bewohner des linkenRheinufers leicht ungünstig wirken konnte, von den ihm zuge-wiesenen Ländern Besitz zu ergreifen. Bereits am 5. April 1815erliess König Friedrich Wilhelm III. die Besitzergreifungspatente 1 ).Mit der Entgegennahme der Erbhuldigung wurden der General-lieutenant Graf von Gneisenau und der geheime Staatsrat Sackbeauftragt, welche den Huldigungsakt bereits auf den 15. Mai zuAachen anberaumten 2 ). In den Besitzergreifungspatenten werdendie neuen preussischen Landesteile nach der französischen Ver-waltungseinteilung von 1813 aufgeführt:
1. Von dem ehemaligen Departement Niedermaas den CantonCruchten oder Niederkrüchten und denjenigen kleinenTeil des Cantons Roermond, der östlich einer Linie liegt,welche aus dem einspringenden Winkel bei Melich gegen
!) Ges.-Samml. f. d. k. preuss. Staaten 1815. No. 4, No. 267 und No. 268.2 ) Journ. d. Ndiv u. M.-Rhns. V. ansserord. Beil. No. 5, No. 53.