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für festgestellt 1 ). Auch die französischen Landesteile sollten demCentraldepartement unterstellt und durch Gouverneure im Interesseder gemeinsamen Sache verwaltet werden. Damit trat für dengrössten Teil der heutigen Rheinprovinz wieder ein provisorischerZustand ein, welcher bis 1815, ja teilweise bis 1816 dauerte undim einzelnen manchen Wechsel erfuhr.
Es ist unsere Aufgabe, die Entwickelung der verschiedenenGebietsteile, aus welchen die heutige Rheinprovinz hervorgegangenist, bis zu ihrer politischen und administrativen Gestaltung imJahre 1818 zu verfolgen und damit das Verständnis für die zweiteder vorliegenden geschichtlichen Karten der Rheinprovinz zu ver-mitteln, Wie beim Text zur Karte für das Jahr 1813, so ist auchhier die Grenze eng gezogen. Die kirchlichen Verhältnisse habensich von 1813—18 wenig verändert; auch das Verkehrswesen,namentlich das Strassensystem dürfte dasselbe geblieben sein. DerKrieg von 1813 bis 1815 verdarb viel, und das grosse Interesse,welches die preussische Regierung diesem Zweige der Verwaltungentgegenbrachte, konnte in der kurzen Zeit noch keine so greif-baren Resultate zeitigen, dass sie besondere Berücksichtigung findenmüssten. War es für die französische Zeit nicht möglich, die Ge-samtzahl der Bewohner der heutigen Rheinprovinz genau für einbestimmtes Jahr zu berechnen, so liegen die Verhältnisse für dasJahr 1818 günstiger und gestatten eine zuverlässigere Berechnungder Seelenzahl.
Für die Darstellung der politischen und administrativen Ent-wickelung unserer Rheinlande empfiehlt sich folgender Gang:
I. Die Verwaltung bis zur endgültigen Besitz-ergreifung 2 ).
A. Die rechtsrheinischen Gebiete.
1. Die bis 1805 preussisch gewesenen Landesteile: dasrechtsrheinische Cleve sowie die Abteien Elten, Essen und Werden— oder nach der französischen Organisation: die kaiserlich fran-
i) a. a. 0. S. 638 ff.
2 ) Um Wiederholungen zu vermeiden, sei hier gleich vorweg be-merkt, dass seitens des Central-Yerwaltnngsdepartcments für eine Anzahl