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Die Karten von 1813 und 1818
Entstehung
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getretenen Veränderungen sind, soweit es notwendig Avar, an ge-höriger Stelle mitgeteilt worden. Sie haben meistens den Charakterprovisorischer Massregeln, die preussische Regierung trug sichmit dem Plane einer Neuordnung der Rechts- und Gerichtsverhält-nisse. Durch Kabinetsordre vom 20. Juni 1816 wurde eine Im-mediat-Justiz-Commission als oberste Gerichtsbehörde für die Rhein-provinzen ernannt, welche sich unter anderm auch mit der Frageder demnächstigen Organisation der Justizverwaltung beschäftigensollte. Diese Behörde wurde im Januar 1819 aufgelöst, ehe dieneue Organisation durchgeführt war. Letztere, mit welcher nun-mehr der Staatsminister von Beyme beauftragt wurde, erfolgte erstin den Jahren 1819, 20 und 21, liegt also ausserhalb des Rahmensmeiner Aufgabe.

Nachstehende Verfügungen 1 ) der Immediat-Justiz-Commissionmögen diesen Abschnitt beschliessen:

Mit dem 2. Oktober 1816 hörte die Gerichtsbarkeit des Apell-hofes zu Kaiserslautern über die inzwischen preussisch gewordenenOrte seines bisherigen Sprengeis auf, und der Apellhof in Triertrat an seine Stelle.

Am 1. Januar 1817 wurde das Kreisgericht zu Echter-nach aufgelöst. Von den Cantonen Arzfeld, Bitburg, Dudeldorf,Neuerburg, welche bis dahin ihren Gerichtszug nach Echternachgehabt hatten, wurden die den Kreisen Trier und Wittlich zuge-fallenen Ortschaften an das Kreisgericht zu Trier, die zu denKreisen Bitburg, Daun und Prüm gekommenen Ortschaften an dasKreisgericht zu Prüm gewiesen.

Infolge einer Verfügung der Immediat-Justiz-Commission vom28. Januar 1817 verordnete der Ober - Appellationshof zu Trierunterm 3. Februar,. dass die Gerichtsbarkeit des Kreisgerichts zuSaarbrücken sich auf alle Gemeinden der Kreise Merzig, Ottweiler,Saarbrücken und Saarlouis ausdehnen sollte; diejenigen Gemeinden,welche zum Kreisgericht Trier gehörten, sollten jedoch davon ausge-nommen sein. Die Gerichtsbarkeit des Kreisgerichts zu St. Wendel überdie Cantone Merzig, Wadern, Tholey, Ottweiler und Saarlouis hörte mitdem 10. Februar 1817 auf. Vom selben Tage an wurden die Ortschaften,welche früher von dem Canton Hermeskeil getrennt worden unddann wieder an Preussen gekommen waren, dem Kreisgericht zu

i) Barsch, I. S. 258.