Druckschrift 
Die Karten von 1813 und 1818
Entstehung
Seite
170
Einzelbild herunterladen
 

170

trennt £erstere]wurde mit dem Kreise Lennep und letztere mit demKreise Elberfeld vereinigt.

6. Der Regierungsbezirk Cleve war laut Bekanntmachungvom 23. April 1816 x ) in folgende 6 Kreise geteilt worden: aufder rechten Eheinseite: 1. Dinslaken, 2. Rees; auf der linken Rhein-seite: 3. Cleve, 4. Geldern, 5. Rheinberg, 6. Kempen. Eine Zer-reissung des alten Mairie-Verbandes kam nur an zwei Stellen vor:von dem Canton und der Mairie Wesel wurde der auf dem linkenLippe-Ufer belegene Teil mit dem Kreise Dinslaken vereinigt. DerRaum für den Brückenkopf von Wesel auf dem linken Rheinuferwurde aus dem Verbände der Gemeinde und Mairie Büderich ge-löst und mit der Bürgermeisterei Wesel, Kreis Rees, vereinigt.

Der Kreis Rees wurde durch den Grenzregulierungsvertragmit dem Königreich der Niederlande vom 7. Oktober 1816 in seinemBestände verändert. Er verlor den Canton Zevenaar und erhieltdie bisher zum Arrondissement Zütphen, Departement Over-Ysselgehörigen Gemeinden Borghees, Speelberg, Klein - Netterden undLeegmeer. Am 1. März 1817 sollte die Veränderung in Kraft treten 2 ).

Der Civil-Gouverneur der Länder zwischen Weser und Rheinund nunmehrige Oberpräsident von Westfalen, von Vincke, unterdessen Verwaltung bisher das rechtsrheinische Cleve nebst Elten,Essen und Werden oder nach der neuen Einteilung die KreiseRees, Dinslaken, Essen gestanden, hatte von Wesel aus. unterm19. April 3 ) bekannt gemacht, dass diese Landesteile am 22. Aprilan die Regierungen zu Cleve und Düsseldorf übergehen und damitaus seiner Verwaltung ausscheiden würden.

Die Grundlage für die Karte bilden die oben erwähnte Kreis-einteilung vom 23. April 1816 und die Beschreibung des Regierungs-bezirks Cleve vom Jahre 1818. Abgesehen von dem durch dieGrenzregulierung mit den Niederlanden herbeigeführten Austauschsind bis Ende 1818 keine Veränderungen eingetreten. Die obenbeim Regierungsbezirk Düsseldorf erwähnte Vereinigung von Süchtelnund Kehn mit dem KreiseKempen trat erst am 1. Januar 1819 in Kraft.

Die von dem Einmärsche der Verbündeten bis zur Organisationder preussischen Rheinlande in Bezug auf das Gerichtswesen ein-

!) Amtsbl. d. Reg. zu Cleve 1816, No. 1, No. 2.

2) Martens, Suppl. VII. S. 59 ff.

s ) Scotti, Cleve-Märk. Provinz.-Ges., 5. B. No. 3258.