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Die Karten von 1813 und 1818
Entstehung
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Bürgermeisterei Elberfeld gezogenen Kirchspiel Sonnborn zu einerBürgermeisterei vereinigt werden, deren Sitz nach Schöller verlegtwerden solle. 3. Am 1. Juli 1818 veröffenlichte die Regierung diebereits oben beim Regierungsbezirk Aachen erwähnte ministerielleVerfügung vom 13. Mai 1818 in betreff der Gemeinde Buchholz,welche am 1. Januar 1819 in Kraft treten sollte. 4. Unterm22. Oktober 1818 erging die Bekanntmachung, dass laut ministe-riellem Rescript vom 25. September desselben Jahres die Bürger-meisterei Süchteln als besondere Bürgermeisterei mit dem KreiseKempen verbunden werden sollte. Die Bauerschaft Kehn, bisherzum Kreise Crefeld gehörig, sollte mit der Pfarrei und Bürger-meisterei Vorst im Kreise Kempen vereinigt werden. Diese Ver-änderung trat am 1. Januar 1819 in Kraft. Süchteln und Kehn.gingen damit zum Regierungsbezirk Cleve über 1 ).

Der Karte sind zu Grunde gelegt: die Einteilung vom24. April 1816, die Beschreibung des Regierungsbezirks Düsseldorfvon 1817 und die betreffenden Verfügungen der Amtsblätter.

Über die für die vorliegende Aufgabe ins Auge gefasste Zeithinausgehend, aber immerhin von naheliegendem Interesse sindfolgende Veränderungen:

Laut Beschluss der Ministerien des Innern und der Finanzenvom 5. März 1819 wurde die bisher zum Kreise Crefeld gehörigeBürgermeisterei Neersen mit Ausschluss der Gemeinde Anrath vomKreise Crefeld getrennt und mit dem Gladbacher Kreise vereinigt,dagegen die Bürgermeisterei Kleinkempen von letzterem Kreise ge-trennt, mit der Gemeinde Anrath verbunden und so dem Kreise Crefeldeinverleibt 2 ). Unterm 30. Oktober 1819 3 ) machte die Regierung eineallerhöchste Kabinetsordre bekannt, laut welcher der bisherige KreisOpladen mit dem Solinger Kreise unter dem Namen Kreis Solingenvereinigt werden sollte. Solingen wurde zur Kreisstadt und zum Sitzedes Landrats bestimmt. Durch dieselbe Kabinetsordre wurden dieBürgermeistereien Burg und Kronenberg vom Kreise Solingen ge-

x ) a. a. O. 1818 No. 56 S. 391. Kehn konnte nicht mehr von derBürgermeisterei Vorst abgegrenzt worden; daher stellt die Karte andieser Stelle wie bei Buchholz (vgl. oben S. 167) bereits den Zustand vom1. Januar 1819 dar.

2) a. a. 0. 1819 No. 28 S. 210.

3 ) a. a. 0. No. 74 S. 558.