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Die Karten von 1813 und 1818
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schlag und Steffeln und der bei Preussen verbleibende Teil desCantons Aubel.

Vom Kreise Prüm: die Cantone Blankenheim, Reifferscheid,Schönberg mit Ausnahme der Bürgermeistereien Bleialf, Winter-scheid und Auw, ausschliesslich der Gemeinde Weckerath und vondem Canton Lissendorf die Gemeinde Alendorf und Waldorf, zurBürgermeisterei Wiesbaum gehörig.

3. Regierung zu Trier.

Das ehemalige Saardepartement (wovon ein Teil sich nochin der provisorischen Verwaltung der k. k. österreichisch-baierischenAdministrations-Commission zu Worms befindet) mit Ausnahme derCantone Bliescastel, Waldmohr, Kusel, Blankenheim, Reifferscheid,der zum Canton Schönberg gehörigen Bürgermeistereien Schönberg,Manderfeld und der zur Bürgermeisterei Auw, Canton Schönberg,gehörigen Gemeinde Weckerath und mit Ausnahme der zur Bürger-meisterei Wiesbaum, Canton Lissendorf, gehörigen Gemeinden Alen-dorf und Waldorf.

Von dem ehemaligen Rhein- und Mosel-Departement: derCanton Kirn, der Canton Kirchberg ausschliesslich der GemeindenHausen, Henau, Woppenrodt und Lindenschied, und der CantonSobernheim ausschliesslich der Bürgermeistereien Monzingen undWinterburg.

Von dem ehemaligen Wälderdepartement: die Cantone Dudel-dorf, Neuerburg, Bitburg, Arzfeld und die preussischen Anteile anden Cantonen Clervaux, Vianden, Echternach und Grevenmacher.

Von dem Roerdepartement: die zu dem Canton Cronenburggehörigen Bürgermeistereien Hallschlag und Steffeln.

Die durch die Pariser Friedensschlüsse von 1814 und 1815seitens der Krone Frankreich abgetretenen Teile des Moseldepar-tements.

Vorstehende Einteilung aus dem Journal des Nieder- undMittelrheins ist in Bezug auf die Regierungsbezirke Koblenz undTrier fehlerhaft, und dieser Fehler ist dann auch in die Amtsblätterder verschiedenen Regierungen übergegangen. Es heisst nämlicham Ende der Aufzählung der linksrheinischen Bestandteile des'Koblenzer Bezirks: Kirchberg (ausser den Gemeinden Hausen, Henau,Woppenrodt und Lindenschied), Sobernheim (ausser den Bürger-

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