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Einteilung der beiden Provinzen in 4 Regierungsbezirke und derenBestandteile bekannt) 1 . Da diese Einteilung bald darauf, ehe sienoch zur Wirklichkeit wurde, einer anderen weichen musste, sohat ihre nähere Angabe wenig Interesse. Durch den zweitenPariser Frieden wurde das preussische Gebiet nach Süden hin an-sehnlich erweitert, und infolgedessen war eine neue Einteilung ge-boten. Sie wurde am 18. April 1816 2 ) bekannt gemacht und ab-gesehen von Änderungen im einzelnen in den nächsten Jahren bei-behalten.
I. Oberpräsidialbezirk des Grossherzogtums Niederrhein.
1. Regierung zu Koblenz.
Von dem ehemaligen Rhein- und Moseldepartement: die Can-tone Ahrweiler, Remagen, Wehr, Adenau, Ulmen, Virneburg, Mayen,Andernach, Rübenach, Koblenz, Polch, Münstermaifeld, Kaisersesch,Cochem, Lutzerath, Zell, Treis, Boppard, St. Goar, Kastellaun,Simmern, Bacharach, Stromberg, Creuznach, Trarbach, der CantonKirchberg mit Ausnahme der Gemeinden Hausen, Iienau, Woppen-rodt und Lindenschied und der Canton Sobernheim mit Ausnahmeder Bürgermeistereien Monzingen und Winterburg. Auf dem rechtenRheinufer: die von Nassau eingetauschten Länder zwischen demRhein und der Sieg; die oranischen Länder, welche Preussen be-hält; die Enclaven zwischen dem darmstädtischen und nassauischenGebiete und Wetzlar.
2. Regierung zu Aachen.
Vom Kreise Aachen: die Cantone Aachen, Burtscheid, Esch-weiler, Montjoie, Düren, Froitzheim, Gemünd, Linnich, Geilenkirchen,Heinsberg und Teile der Cantone Sittard und Herzogenrath.
Vom Kreise Crefeld: der Canton Krüchten (Niederkrüchten),der Canton Erkelenz mit Ausnahme der Gemeinden Spenrath undKuckum und von dem Canton Odenkirchen die Gemeinde Buchholz.
Vom Kreise Köln: der Canton Jülich und vom Canton Kerpendie Gemeinden Oberbohlheim und Rath.
Vom Kreise Malmedy: die Cantone Malmedy, Eupen, St. Vith,Schieiden, Cronenburg mit Ausnahme der Bürgermeistereien Hall-
i) a. a. 0. Journ. No. 97, No. 108.2 ) a. a. 0. VIII. Journ. No. 47.