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Die Karten von 1813 und 1818
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30. Mai 1814 zur Verfügung der verbündeten Mächte gestelltworden, und über die durch die Artikel des gegenwärtigen Vertragesnoch nicht verfügt worden ist, mit voller Souveränität und vollemEigentum in die Herrschaft des Kaisers von Oesterreich übergehen.Trotzdem suchte Baiern sich so lange als möglich im Besitze dergemeinschaftlich verwalteten Länder zu erhalten.

Das Gebiet des Generalgouvernements des Nieder- und Mittel-rheins war durch die Bestimmungen des Wiener Kongresses inseiner Zusammensetzung verändert worden. Im Westen hatte esverloren durch Abgabe von Gebietsteilen an das neue Königreichder Niederlande 1 ), im Süden hatte es dagegen zugenommen. DieserWechsel machte abermals Veränderungen in der Vei"waltung not-wendig. Unterm 6. Juni 1815 2 ) ei-liess der GeneralgouverneurGeheimer Staatsrat Sack folgende Verfügung:

1. Die von dem ehemaligen Roermonder Kreise anheroverbliebenen Gemeinden sind mit dem Crefelder Kreise;der preussische Anteil vom Canton Sittard und Heins-berg aber sowie der verbliebene obere Teil des Nieder-maas-Departements mit dem Kreise Aachen vereinigtworden. Die Cantone Malmedy, St. Vith, Schieiden,Cronenburg, Eupen und der verbleibende Teil desCantons Aubel sind einstweilen in einen besonderenKreis vereinigt, dessen Hauptort Malmedy ist, woselbstauch die Kreiskasse errichtet ist. Dieser neue Kreisist vorläufig der Verwaltung des Roer-Departementseinverleibt.

2. Der Prümsche Kreis verbleibt in seinem bisherigen Um-fange bei dem Rhein- und Mosel-Departement.

3. Alles zu dem Grossherzogtum Niederrhein gehörige Landzwischen der Mosel und der Nahe, wozu noch der KreisBitburg und die übrigen anhero verbliebenen Teile ge-hören, ist vorläufig unter dem NamenSaardepartement"in ein Departement vereinigt und die Stadt Trier zumHauptorte bestimmt. Die Kreiseinteilung in diesem neuenDepartement ist verblieben wie sie war. Nur ist, der

x ) Die Übergabe erfolgte am 11., bezw. 12. Mai 1815. Vgl. Der Kegv

Bez. Aachen in seinen administrativen Verhältn. etc. S. 3 u. Neigebaur, S. 103.

2 ) Journ. d. Ndiv u. M.-Rhns. V. J. No. 68, No. 73. Die Namen der

Beamten sind oben ausgelassen.