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Die Karten von 1813 und 1818
Entstehung
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von dem Birkenfelder Kreise dem diesseitigen Gouver-nement anheimgefallene Teil in eine eigene Kreisvcr-waltung vereinigt und der Hauptort desselben nachOberstein verlegt. In Bezug auf die Justizpflege ist dieser Kreis dem Kreisgericht in Trier beigegeben sowieauch die Hypotheken-Inscriptionen desselben bei derConservation in Trier geschehen.

Aus den zersplitterten Teilen mehrerer Cantone, näm-lich aus den Gemeinden Cappeln und Langweilcr, denBürgermeistereien Schmidthachenbach, Sien, Mittelbollen-bach und den Gemeinden Breungenborn, Ausweiler undFrauenberg ist ein eigener Canton gebildet, wovon Siender Hauptort ist und unverzüglich einen Friedensrichtererhalten wird. Dieser Canton ist hinsichtlich des En-registroments an das Bureau von Meisenheim verwiesen.Der Übergang des Distrikts auf dem rechten Moselufer anPreussen führte auch für das österreichisch-baierische GouvernementÄnderungen in der Verwaltung herbei:

Unterm 1. Juli 1815 erging seitens der gemeinschaftlichenLandes-Administrations-Commission zu Worms folgende Verfügung*):Die Abtretung eines Teiles der Cantone Conz, Hermeskeil,Birkenfeld, Baumholder und Grumbach an das Königreich Preussenhat eine neue Einteilung der diesseits verbleibenden Gemeindender genannten Cantone notwendig gemacht. Es wird demnachsowohl zur Ergänzung der Verordnungen vom 28. Mai dieses Jahresüber die Justizpflego als auch zur Regulierung der Gemeindever-waltungen Folgendes verordnet:

§ 1. Der bei dem hiesigen Administrationsbezirk verbleibendeTeil des bisherigen Cantons Grumbach ist nunmehr mitdem Canton und Friedensgerichte von Baumholder ver-einigt.§ 2. Die Gemeinden Grumbach, Hausweiler, Hombcrg, Kirr-weiler, Sulzbach, Ilgesheim und alle Gemeinden der

a ) Barnstedt, Samml. d. Ges. u. Verordn. f. Birkenfeld, I. S. 151,No. 42. Nach Barsch, I. S. 257 ohne Angabe der Zeit wurden dieder gemeinschaftl. Landes-Administr.-Commission zu Worms verbliebenenOrtschaften des Cantons Conz dem Friedensgericht zu Saarburg, die desCantons Hermeskeil dem Friedensgericht zu Birkenfeld zugeteilt und dieCantone Merzig und Saarburg an das Kreisgericht zu Kusel gewiesen.