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Cantons Hermeskeil — südöstlich von Züsch — sollte die Grenzein ziemlich gerader Linie nordwestlich verlaufen bis an die Ruwerzwischen Gutweiler und Pluwig, sodass Züsch, Hermeskeil undReinsfeld ins preussische Gebiet fallen; von der genannten Stellean der Ruwer sollte die Grenze weiter westsüdwestlich an dasletzte scharfe Knie der Saar bei Hamm verlaufen, sodass Pluwigund Crettnach unter österreichisch-baierischer Verwaltung blieben.
Die Entscheidung bezüglich der Cantone Conz und Hermeskeilsoll durch einen nachträglichen Traktat zu Wien, 12. Juni 1815,zu Gunsten Preussens ausgefallen sein, und letzteres wäre er-mächtigt worden, noch 3130 Seelen in Besitz zu nehmen 1 ).
Art. 49 der Schlussakte des Wiener Kongresses bestimmte,dass im ehemaligen Saardepartement an den Grenzen des preus-sischen Gebietes ein Distrikt von G9000 Seelen reserviert werdensollte. Hiervon waren für die Herzöge von Sachsen-Coburg undvon Oldenburg Territorien mit je 20000 Seelen bestimmt. DerHerzog von Mecklenburg-Strelitz und der Landgraf von Hessen-Homburg sollten jeder ein Territorium von 10000 Seelen und derGraf von Pappenheim — nebenbei für seine Befreiung von Un-kosten, die er früher gehabt hatte — ein solches van 9000 Seelenerhalten. Das Territorium des Grafen von Pappenheim sollte unterder Souveränität des Königs von Preussen stehen. Nach Artikel 50sollte jener Distrikt von 69000 Seelen vorläufig von Preussen zuGunsten der neuen Erwerber verwaltet werden. Die Bestimmungdieses Artikels kam jedoch nicht zur Ausführung infolge des glück-lichen Verlaufes des Feldzuges gegen Frankreich und der damitsteigenden Aussicht auf Erweiterung der deutschen Grenzen sowieferner infolge des gespannten Verhältnisses zwischen Oesterreichund Bäiern. Nach Artikel 51 sollten nämlich u. a. alle Territorienund Besitzungen auf dem linken Rheinufer in den ehemaligen De-partements Saar und Donnersberg, welche durch den Vertrag vom
bürg, Sauscheid, Grünburger Hof, Kell, Waldweiler, Schwarzwalder Hof,Mandern, Schillingen und Heddert im Canton Hermeskeil, ferner Holzerath,Schöndorf, Pluwig, Ollmuth, Lampaden, Hinzenburg, Baumrath, Ober-emmel, Crettnach, Wiltingen und Hamm im Canton Conz noch unter derbisherigen Verwaltung verbleiben." Bei allen Grenzortschaften sollte dieGemeindegrenze als Landesgrenze angenommen werden.
*) Neigebaur, S. 183. — Bei Klüber, Martens und Scholl ist nichtsdavon erwähnt.