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des Grossherzogtums Niederrhein mit seinen Staaten und nahmauch den entsprechenden Titel an.
. In den Artikeln der .Schlussakte des Wiener Kongresses,werden die preussischen Erwerbungen auf dem rechten Rheinufernach ihren ehemaligen politischen Verhältnissen von 1802/3 be-zeichnet, auf dem linken .durch eine im einzelnen beschriebene Linieumgrenzt 1 ).
Bei weitem der grösste Teil der preussischen Erwerbungenam Rhein war bereits von preussischen Truppen besetzt und fürpreussische Rechnung verwaltet worden. Es bedurfte daher hier:keiner Übernahme aus anderer Hand. Die Erwerbungen auf dem.rechten Moselufer mussten dagegen erst von der gemeinschaftlichenösterreichisch-baierischen Verwaltung übernommen werden. DieÜbergabe erfolgte am 28. Mai 1815 2 ). Hierbei konnten sich di& ;beiderseitigen Commissare über die Grenze vom Canton Hermeskeilan bis zur Saar infolge Abweichung der betreffenden Stelle impreussischen Besitzergreifungspatent von dem als Grundlage die-nenden Wortlaut des Kongressprotokolls nicht einigen 3 ) und trafenfür diese Strecke vorbehaltlich der Entscheidung der verbündetenMächte folgende vorläufige Übereinkunft 1 ): Von den Grenzen des;
!) Art. 23, 24, 25 der Schlussakte.
2 ) Lottner, I. 206. Das Protokoll ist am 2. Juni unterzeichnet.
3 ) Der Wortlaut des Protokolls über die preussische Erwerbung- aufdem linken Klieinufer war mir nicht zugängig. Die betreffenden Artikelder Schlussakte stimmen in Bezug auf die strittige Strecke mit dempreussischen Besitzergreifungspatent überein.
4 ) Der Verlauf der vereinbarten Grenze ist der Anschaulichkeithalber auf Grund der Karte für das Jahr 1813 angegeben. Der Wortlautder Übereinkunft ist nur an der Hand einer Spezialkarte zu verfolgenund lautet also: „Von da aber" (d. h. von Rinzenberg aus solle die Grenze),„um den Bann von Abentheuer und Brücken, welche beiden Orte unterder bisherigen Verwaltung verbleiben, auf den Punkt, wo die Gemarkungvon Achtelsbach nahe bei dem zu dieser Gemeinde gehörigen Neuhof andie Gemeinde von Züsch stösst, an die Grenze des Cantons Hermeskeil,dann durch die Cantone Hermeskeil und Conz bis Commlingen so gezogenwerden, das» die Zunderhütte, Neuhütte, Eisenhütte und Züsch, dannHermeskeil, Reinsfeld, Damflos. im Canton Hermeskeil sowie Franzenheimund Commlingen im Canton Conz auf die preussische Seite fallen, da-gegen aber alle von dieser Linie südlich gelegenen Ortschaften, nämlichOber- lind Nieder-Sötern, Boosen, Schwarzenbach, Braunhausen, Gusen-schmelze, Otzenhausen, Nonnweiler, Bierfeld, St. Huberts-Schmelze,. Gusen-