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bildete ein Kollegium, in dem alle 14 Tage abwechselnd das ältesteösterreichische oder baierische Mitglied den Vorsitz führte. Biszur Ankunft der wirklichen Präsidenten übernahmen österreichischer-seits der damalige Regierungsrat von Drofsdick und der Kreis-Commissar von Sonnleitner die Regierung und baierischerseits derKriegs - Oekonomierat von Knopp und der Kreisrat Graf vonArmannsperg, wozu später noch der k. k. österreichische Bankal-Gefälle-Assessor Moser Ritter von Mofshard und der k. baierischeKreisrat Baron von Stengel kamen. Erst im September 1814 trafendie beiden Präsidenten ein, nämlich der österreichische Geheimrat,oberster Landrichter in Mähren, Freiherr von Hess, der zugleichzum Hofcommissar bei der gemeinschaftlichen k. k. österreichischenund k. preussischen Administration in Mainz ernannt wurde, undder baierische Geheimrat, Minister und Gesandter an den nassauischenHöfen, Freiherr von Zwackh, der schon vor der französischen Revo-lution in diesen Ländern als Verwaltungsbeamter thätig gewesenwar 1 ). Gemäss dem geheimen Vertrage vom 3. Juni 1814 solltendie Einkünfte der gemeinschaftlich zu verwaltenden Länder zugleichen Teilen unter beide Regierungen geteilt werden 2 ).
Durch die Bestimmungen des Wiener Kongresses und deszweiten Pariser Friedens wurde der Verwaltungsbezirk des öster-reichisch-baierischcn Gouvernements zweimal verändert, wodurchsich verschiedene Verwaltungsperioden ergeben: die erste umfasstdie Zeit vom 16. Juni 1814 bis zum 28. Mai 1815, d. h. bis zurAbtretung des Landstriches am rechten Moselufer an Preussen,welcher diesem in der Kongresssitzung vom 10. Februar 1815 zu-gestanden wurde (Artikel 25 der Schlussakte); die zweite reichtvom 28. Mai 1815 bis zum zweiten Pariser Frieden, 20. November1815; die dritte und letzte vom zweiten Pariser Frieden bis zurAuflösung der gemeinschaftlichen Verwaltung am 2. Mai 1816,d. h. bis zur Besitzergreifung der an Baiern gefallenen Distrikteseitens dieses Staates. Für die nicht an Baiern abgetretenen Teileder Departements Saar und Donnersberg bestand noch eine öster-reichische provisorische Verwaltung weiter, bis diese durch dieAbtretung des Restes des Saar-Departements an Preussen, am1. Juli 1816, und des Restes des Departements Donnersberg an
i) Neigebaur, S. 147, 148.
2) Martens, Süppl. VI. S. 18 ff.